Das öffentliche Beschaffungsamt leitet im Fall des milliardenschweren Strombezugs in Budapest Rechtsmittel ein. Die BKV führte Vorverhandlungen über die Beschaffung von Straßenbahnen, für die sie später ein öffentliches Vergabeverfahren ankündigte, um einem Bewerber den Vorzug zu geben .

Hintergrund der Übernahme ist nach Origo-Informationen, dass Bürgermeister Gergely Karácsony im Juni den Vorschlag von Vize-Bürgermeisterin Kata Tüttő angenommen hat, in dem dieser den Kauf gebrauchter, nicht klimatisierter deutscher Straßenbahnen für die Hauptstadt vorschlug. Unter Umgehung der Mitgliederversammlung entschied der Oberbürgermeister in einer Person über das für das deutsche Unternehmen angekündigte Vergabeverfahren.

Auf der Website der öffentlichen Beschaffungsbehörde steht, dass im Sommer veröffentlichte Ankündigungen und Artikel enthüllten, dass die BKV Zrt. vorläufige Konsultationen zu den Straßenbahnen durchgeführt hatte, für die sie später ein öffentliches Beschaffungsverfahren ankündigte. Dabei favorisierte er das Unternehmen, mit dem er sich vermutlich bereits abgesprochen hatte.

Die BKV Zrt. entschied sich für den Kauf von 35 gebrauchten Niederflurstraßenbahnen, um die veralteten Ganz-Gelenkstraßenbahnen zu ersetzen. Die Ausschreibung zur Vergabe öffentlicher Aufträge wurde am 24. August 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Aus der im August veröffentlichten Bekanntmachung geht hervor, dass das Verkehrsunternehmen ein öffentliches Vergabeverfahren (sog. Verhandlungsverfahren, das mit einer Bekanntmachung beginnt) angekündigt hat, um das sich grundsätzlich jeder potenzielle Wirtschaftsteilnehmer bewerben kann. Aus all dem wird jedoch deutlich, dass in diesem öffentlichen Vergabeverfahren aufgrund der Vorabberatung zwischen Auftraggeber und künftigem Gewinner die Reinheit des Wettbewerbs und die Chancengleichheit der Wirtschaftsbeteiligten nicht gewährleistet sind.

Angesichts der vorgenannten Umstände hat der Präsident des Vergabeamtes beim Vergabeentscheidungsausschuss ein Rechtsbehelfsverfahren wegen schwerwiegenden Verstoßes gegen die Grundsätze des Interessenkonflikts, der Reinheit des Wettbewerbs und der Chancengleichheit der Wirtschaftsbeteiligten eingeleitet und eingereicht die notwendige Strafanzeige.

Quelle: Origo