Die National Tax and Customs Administration (NAV) hat kürzlich den Versand von Steuerrechnungsbenachrichtigungen an ihre Kunden-Gateway-Kunden abgeschlossen. Bis Ende Oktober erhalten diejenigen, die keinen Zugang zum Kundenportal haben, einen Steuerrechnungsauszug per Post. Es ist auch bequemer, Steuerrechnungen elektronisch zu verwalten, sodass es nie zu spät ist, ein Kundenportal zu eröffnen.

Nur diejenigen, die mindestens fünftausend Forint schulden oder Überzahlungen von mehr als eintausend Forint haben, werden über ihren Steuerkontostand informiert. Bundesweit haben mehr als eine Million Menschen eine elektronische Benachrichtigung erhalten, während 500.000 ihre Steuerrechnung in den kommenden Wochen per Post erhalten werden.

Jeder, der eine Kundenportal-Registrierung hat, erhält die Informationen über sein Girokonto auf seinem elektronischen Speicher (https://tarhely.gov.hu), über die eine E-Mail-Benachrichtigung an die bei der Registrierung angegebene Adresse gesendet wird. In solchen Fällen lohnt es sich, den Speicherplatz zu öffnen, da empfangene Nachrichten nach dreißig Tagen automatisch aus der Oberfläche gelöscht werden, sofern sie nicht nach dem Öffnen in den permanenten Speicher gelegt werden.

Wenn jemand die an seinen Lagerort gesendete Nachricht nicht eingesehen hat, aber in der E-Mail-Benachrichtigung sieht, dass NAV eine Nachricht zur Kontokorrentabrechnung gesendet hat, kann er seinen Steuerkontostand im eBEV-Portal abfragen. Auf der Website der NAV ist unter dem Titel „Hilfe bei der Steuerrechnungsabfrage“ eine ausführliche Anleitung verfügbar, die den Ablauf der Abfrage Schritt für Schritt zeigt.

Wenn Sie eine Schuld haben, können Sie diese sogar per Online-Zahlung per Bankkarte mit Kunden-Gateway-Zugang über die Anwendung zum Ausfüllen von Online-Formularen (https://onya.nav.gov.hu) begleichen, aber Sie können auch per Banküberweisung bezahlen, Scheck oder per Bankkarte beim NAV-Kundendienst. Bei einer Überweisung ist die Steueridentifikationsnummer in der Hinweisspalte anzugeben. Am einfachsten können Sie einen Check über die kostenlose NAV-Infoline unter der Nummer 1819 im Menüpunkt 4 anfordern.

Im Falle einer Überzahlung kann mit dem Formular Nr. 2117 „Antrag auf Überweisung und Überweisung wegen Überzahlung auf der Steuerrechnung“ die Übertragung oder Übertragung auf eine Schuld beantragt werden. Das Formular ist bereits in der Online-Anwendung zum Ausfüllen von Formularen verfügbar, sodass es auf jedem Smart-Gerät, sogar einem Mobiltelefon, verwendet werden kann, ohne ein separates Dienstprogramm zu installieren.

Jeder, der Hilfe bei der Interpretation seiner Steuerrechnung benötigt, kann die Infoline von NAV unter 1819 mit allgemeinen Fragen anrufen. Sie können das Kundeninformations- und Verwaltungssystem von NAV unter 06-80/20-21-22 anrufen, um bestimmte Daten abzufragen und zu verhandeln. Für diese Verwaltung ist lediglich eine Kundenidentifikationsnummer (PIN-Code) oder eine telefonische Identifikation mit Teilcode erforderlich. Der einfachste Weg, eine Kundenidentifikationsnummer zu beantragen, ist die Verwendung der Online-Formularausfüllanwendung auf dem TEL-Formular. Eine detaillierte Anleitung zum Verfahren ist auch auf der NAV-Website verfügbar.

Quelle: NewsPlus

Bild: NAV/nlc