Das polnische Verfassungsgericht hat am Donnerstag entschieden, dass bestimmte Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Nach mehrheitlicher Meinung des Gremiums bedeutet die EU-Mitgliedschaft nicht, dass die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union für die Mitgliedstaaten bindend sind. Nach der Entscheidung reagierte die Europäische Kommission schnell: Laut Brüssel wirft die Entscheidung ernsthafte Bedenken auf.

Auf Ersuchen von Premierminister Mateusz Morawiecki im März prüfte das bekleidete Gremium die Frage des Vorrangs des EU-Rechts und der polnischen Verfassung. Aufgrund einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) forderte Morawiecki eine Überprüfung der Bestimmungen des EU-Grundvertrags, die von den Befugnissen des EuGH sowie der loyalen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sprechen und die Bedeutung ihrer Souveränität.

In seiner Entscheidung bestätigte das bekleidete Gremium in Warschau die Urteile des Verfassungsgerichtshofs aus den Vorjahren und stellte unter anderem fest, dass es der polnischen Verfassung widerspreche, wenn bestimmte EU-Vorschriften die Gerichte ermächtigen, die Ernennung von Richtern des Staatsoberhauptes zu überprüfen.

Auch die Bestimmungen des EU-Vertrags, die Gerichte dazu berechtigen, die nationale Verfassung zu missachten und Entscheidungen auf der Grundlage zuvor außer Kraft gesetzter Rechtsvorschriften zu treffen, stehen nicht im Einklang mit dem polnischen Grundgesetz, urteilte das Warschauer Verfassungsgericht.

Er stellte auch fest, dass die von Brüssel unternommenen Schritte unter Bezugnahme auf die grundlegenden EU-Verträge durch die Überschreitung der von Polen delegierten Befugnisse nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien.
Verfassungsrichter Bartlomiej Sochanski schloss bei der Begründung des Urteils vom Donnerstag nicht aus, dass auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs einer verfassungsgerichtlichen Untersuchung unterzogen werden.

Die Europäische Kommission reagierte auf die polnische Entscheidung in einer Erklärung, in der sie bestätigte, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat, einschließlich Verfassungsbestimmungen.

Die Europäische Kommission betonte: Die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts stellt den Vorrang des EU-Rechts und die Autorität des Gerichtshofs der Europäischen Union in Frage. Er erklärte: Alle Entscheidungen des EU-Gerichtshofs sind für die Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der nationalen Gerichte, bindend.

„Die Europäische Union ist eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die alle Mitgliedsstaaten respektieren müssen. Die Rechte der Europäer, die sich aus den EU-Verträgen ergeben, müssen geschützt werden, unabhängig davon, wo sie in der Europäischen Union leben“, heißt es in der Erklärung und betonte, dass die Aufgabe der Europäischen Kommission darin besteht, das ordnungsgemäße Funktionieren des EU-Rechtssystems sicherzustellen.

Quelle: MTI