Justizministerin Judit Varga begann gestern ihren Facebook-Post mit dieser Überschrift und fuhr dann fort: Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichts der Republik Polen!

Wie er schrieb, erklärte die uniformierte Körperschaft in Warschau am Donnerstag, bestimmte Bestimmungen der EU-Verträge seien nicht im Einklang mit der polnischen Verfassungsordnung. Nach mehrheitlicher Auffassung des polnischen Verfassungsgerichts bedeutet die EU-Mitgliedschaft nicht, dass der Europäische Gerichtshof nationale Verfassungen außer Kraft setzen kann oder dass Polen seine Souveränität vollständig auf die Europäische Union übertragen hat.

Natürlich löste die Entscheidung eine riesige Empörung seitens der Brüsseler Blase und der westeuropäischen Elite aus.

Die Ministerin betonte in ihrem Beitrag, dass Souveränität und Selbstbestimmung in Ungarn wie in Polen Grundwerte seien und deshalb die ungarische Regierung bei einer Entscheidung unseren polnischen Freunden zur Seite stehe.

Wir verstehen die polnische Reaktion voll und ganz, die durch die schlechte Praxis der Institutionen der Europäischen Union ausgelöst wurde, die regelmäßig gegen das Prinzip der Befugnisübertragung verstoßen.

Es ist an der Zeit, der heimlichen Ausweitung der EU-Mächte im Wege zu stehen!

Die Grenzen zwischen nationalen Verfassungen und EU-Recht sind in den Grundverträgen klar festgelegt und dürfen nicht beliebig überschritten werden.

Die Institutionen der Europäischen Union sind verpflichtet, die nationale Identität, das politische System und die Verfassungsordnung der Mitgliedstaaten zu respektieren.

Sie können die Souveränität der Mitgliedsstaaten nicht binden!