Am Montag verurteilte das Hauptstadtgericht Hassán F., einen Syrer und ehemaligen Soldaten des Islamischen Staates, wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit, begangen in einer kriminellen Vereinigung und als Komplize, zu lebenslanger Haft. Der Angeklagte könne auch nicht auf Bewährung entlassen werden, teilte das Landgericht am Montag mit.
Das erstinstanzliche Urteil des Metropolitan Court vom vergangenen Dezember wurde vom Bezirksgericht dahingehend geändert, dass es die Beschreibung des in einer kriminellen Vereinigung begangenen Verbrechens präzisierte, die Möglichkeit einer Bewährung des Angeklagten ausschloss und das Urteil des Gerichts ergänzte und korrigierte Bestimmungen zu weiteren Fragen. Im Übrigen sei das erstinstanzliche Urteil bestätigt worden, heißt es in der Mitteilung.
Sie fügten hinzu: Der Angeklagte wurde dauerhaft aus dem Hoheitsgebiet Ungarns ausgewiesen. Nach dem Sachverhalt des erstinstanzlichen Verfahrens starb der junge Mann im Mai 2015 während des Bürgerkriegs in Syrien
war an mindestens zwei Morden beteiligt, darunter einer öffentlichen Enthauptung.
Nach den Daten des Verfahrens wurde F. Hassan zum Kommandeur einer kleineren bewaffneten Gruppe des Islamischen Staates und identifizierte sich mit den Zielen der Terrororganisation.
Die Terrororganisation hat die Bevölkerung der von ihr kontrollierten Gebiete systematisch mit Hinrichtungen und Folter eingeschüchtert und Personen und Gemeinschaften, die sich der Organisation nicht angeschlossen haben und nach den von ihr eingeführten Gesetzen als "Feinde des Islam" galten, mit abschreckenden Methoden bestraft und zerstört. Im Mai 2015 wurde dem Angeklagten der Auftrag erteilt, eine syrische Stadt zu besetzen, dabei eine „Todesliste“ derjenigen zu erstellen, die sich nicht mit ihren Zielen identifizierten, und anschließend zusammen mit einem Freund das religiöse Oberhaupt der Siedlung zu enthaupten , der Imam, auf dem Hauptplatz der Stadt. .
Hassan und seine Gefährten zwangen die Bevölkerung der Siedlung, die Familienangehörigen der zukünftigen Opfer, darunter Frauen und Kinder, der Hinrichtung beizuwohnen und um Vergebung zu bitten, um am Leben zu bleiben.
Das Landgericht teilte am Montag mit: In seiner Revision gegen das erstinstanzliche Urteil beantragte die Staatsanwaltschaft, dass das Gericht der zweiten Instanz feststellt, dass die Möglichkeit einer Bewährung ausgeschlossen ist. Der Angeklagte und sein Anwalt beantragten Freispruch. Im Verfahren zweiten Grades gab der Angeklagte zu, Mitglied des Islamischen Staates zu sein.
Der Spruchkörper ergänzte die Begründung des erstinstanzlichen Urteils insoweit, als er nur eine – ebenfalls mit einem Mobiltelefon aufgezeichnete – Hinrichtung mit der Person und dem „tätigen Handeln“ des Angeklagten in Verbindung brachte, während er die anderen Todesfälle in Verbindung brachte Gegenstand der Anklage sei der Islamische Staat als kriminelle Vereinigung, der auch der Angeklagte angehöre, fügten sie hinzu.
Wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit verurteilte das erstinstanzliche Gericht den Angeklagten rechtskräftig zu lebenslanger Haft.
er lag jedoch falsch, als über die Möglichkeit einer Bewährung .
Da der Angeklagte nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen werden muss, wenn er das Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einer kriminellen Vereinigung begeht, änderte der Urteilsausschuss die Strafe von HF in eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Der Mann wurde 2018 von den ungarischen Behörden in Budapest am Flughafen Liszt Ferenc mit gefälschten Dokumenten festgenommen und zwischenzeitlich bereits wegen Menschenschmuggels und anderer Straftaten verurteilt.
MTI
Hassán F. in Budapest (Foto: MTI/Zsolt Szigetváry)