Die Regierung vertrat erfolgreich die ungarischen Interessen in Brüssel. Die Europäische Union habe in zwei Fällen die Steuerargumente der Regierung akzeptiert, so dass weiterhin die Hälfte der Mehrwertsteuer auf Mietwagen zurückgefordert werden könne und der Schutz fairer Unternehmen und Budgets gegenüber insolventen Unternehmen gewahrt bleibe, teilte Norbert Izer MTI mit.

Der für Steuern zuständige Staatssekretär im Finanzministerium sagte, dass etwa 100.000 Dienstwagen von der vom Rat der Europäischen Union in Brüssel beschlossenen günstigen Regelung betroffen sein könnten. Durch die Rückforderung der Hälfte der Mehrwertsteuer sparen Unternehmen nicht nur Steuern, sondern können auch ihren bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren, betonte Norbert Izer. Bis Ende 2018 habe es viel Energie gekostet, die betriebliche und private Nutzung des Autos kontinuierlich und genau zu erfassen, erklärte er.

Wir haben es geschafft, dass 2019 in Ungarn eine ernsthafte Verwaltungsvereinfachung in Kraft treten konnte, die es den Mietern ermöglichte, dass bei einer geschäftlichen Nutzung nur die Tatsache der geschäftlichen Nutzung selbst einmal überprüft werden muss, keine andere Verwaltung erforderlich ist und die Die Mehrwertsteuer von der monatlichen Miete ist zu 50 Prozent automatisch abzugsfähig - er detailliert.

„Unser Ziel war es, die bereits erkämpften Steuererleichterungen beizubehalten“, sagte Norbert Izer und fügte hinzu, dass dies erreicht wurde: Die Geltung der Regelung wurde vom Brüsseler Vorstand bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Der Staatssekretär verwies auf einen anderen Beschluss des Rates, der eine wichtige Rolle bei der weiteren Aufhellung der Wirtschaft spielen könnte, und stellte fest, dass die ungarischen Errungenschaften bei der wirtschaftlichen Aufhellung in der Europäischen Union seit Jahren anerkannt werden. Der radikale Rückgang der Steuerhinterziehung ist maßgeblich auf Online-Tools wie Registrierkassen, ekaer oder Online-Rechnungen zurückzuführen; Diese reichen jedoch Steuerzahlern in einer Insolvenzsituation nicht aus.

Daher sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung, dass der Rat die MwSt.-Abrechnungsregeln für Steuerzahler in einer Insolvenzsituation (typischerweise diejenigen, die sich in einem Liquidations- und Konkursverfahren befinden) bis zum 31. Dezember 2024 verlängert habe, sagte Norbert Izer.

Anstelle von insolventen Unternehmen zahlt der Käufer die Mehrwertsteuer, wenn er ein Produkt verkauft oder eine Dienstleistung erbringt, die mehr als 100.000 HUF kostet. Für sie sei die Umkehrbesteuerung der Garant dafür, dass die zu zahlende Mehrwertsteuer im Haushalt ankomme, erklärte er. Die Exekutivbeschlüsse des Rates zur Genehmigung des Antrags auf Verlängerung der ungarischen Ausnahmeregelung seien in der Dienstagsausgabe L360 des Amtsblatts der Europäischen Union verfügbar, sagte der Staatssekretär.

Quelle und Bild: MTI/MH