Zum ersten Mal wurde ungarischen Kindern wegen Sprachdiskriminierung in Rumänien eine Entschädigung zugesprochen. Die siebenbürgisch-ungarische Gemeinde kann einen wichtigen Sieg verbuchen, gleichzeitig ist Rechtsanwalt András Bethlendi, ein Vertreter der AGFI-Rechtsschutzgruppe, der die Sache der ungarischen Studenten in Apáczáis zum Sieg führte, sehr pessimistisch und kritisiert die herablassende Haltung der ungarischen Politiker und der ungarischen Gemeinde. "Wir sind gesetzlose Staaten gewöhnt", sagt er.
Vor einigen Tagen hat das Bezirksgericht in Bukarest ein historisches Urteil gefällt: Es stellte fest, dass die Bildungsinspektion des Kreises Cluj jene ungarischen Schüler diskriminiert hat, denen es 2016 nicht erlaubt war, die einzige ungarischsprachige 5. Klasse im gesamten Kreis zu besuchen.
Das Gericht sprach den zehn Studenten, die den Fall vor Gericht brachten, eine Entschädigung von 6.000 Lei (ca. 432.000 HUF) zu.
die vom Bildungsministerium und der Bildungsinspektion bezahlt werden müssen. Das Urteil ist rechtskräftig, und wir haben in unserem vorherigen Artikel mehr über die fünfjährige Tortur geschrieben, auf deren Ende die Studenten offensichtlich nicht gewartet haben.
Die Interessenvertretung Advocacy Group for Freedom of Identity (AGFI), die den Fall, wie wir erfahren haben, die ganze Zeit pro bono, also kostenlos, hinter den Eltern gestellt hat.
Ihr Vertreter, András Bethlendi, ein Anwalt aus Cluj, sagt gegenüber Mandiner, es sei in jeder Hinsicht bemerkenswert, dass dies der allererste Minderheitenrechtsfall sei, in dem ein rumänisches Gericht eine finanzielle Entschädigung aufgrund von Sprachdiskriminierung legal zuerkannt habe.
Eine andere Frage ist, ob der Sieg Pyrrhus ist, da die meisten Schüler in anderen Schulen eine Ausbildung in ihrer Muttersprache suchten, einige den ganzen Weg nach Budapest gingen, um Kunst auf Ungarisch zu studieren. Gleichzeitig hätte es seiner Meinung nach zwischenzeitlich versucht werden können, da der mit den Ungarn nicht sympathisierende Oberinspektor Valentin Claudiu Cuibus inzwischen ersetzt worden sei und inzwischen die RMDSZ an die Macht gekommen sei wäre seitdem erneut Bedarf entstanden, hätte die ungarischsprachige Abteilung bereits eingerichtet werden können.
Bethlendi ist auf jeden Fall kein Optimist, er glaubt, dass es keine solche Absicht gab, weil die ungarische Gemeinde sich leider in dem Zustand „es geht sowieso nicht“ wohlgefühlt hat.
Gleichzeitig ist die Entscheidung selbst insofern ein Präzedenzfall, als sie darauf hinweist, dass es sich durchaus lohnt, vor Gericht zu gehen, wenn jemand von Sprachdiskriminierung betroffen ist.
Bethlendi hat auch eine gemischte Meinung über die Wirksamkeit des rumänischen Nationalen Antidiskriminierungsrates (CNCD): Denken Sie daran, dass der CNCD auch die Bildungsinspektion verurteilte, aber der oberste Bildungsinspektor nahm die Verurteilung nicht ernst. Das ist kein Zufall: Der Rat ist nicht verpflichtet, Bußgelder zu verhängen oder konkrete Forderungen zu stellen, er trifft weiche Entscheidungen, so dass er zwar bereit ist, die Diskriminierten zu schützen, seine Forderungen jedoch auf Meinungen reduziert werden.
Bethlendi glaubt, dass in Fragen des Sprachenrechts meist gerichtliche Erfolge erzielt werden können, wie die Mehrsprachigkeit der Namensschilder von Cluj-Napoca zeigt; Das Problem beginnt, wenn, wie zum Beispiel im Fall des Marosvásárhely Lyceum, auch Immobilien involviert sind, die Justiz aus irgendeinem Grund sehr sensibel ist und die Waage nicht auf Minderheiten ausgerichtet ist.
Quelle und vollständiger Artikel: mandiner.hu
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