Ab dem 1. November wird das System des direkten Zugangs zu Opfern weiter ausgebaut. Die Regierung engagiert sich für die umfassendere Durchsetzung der Opferrechte, die Förderung der Opferhilfe und ihre effektive Umsetzung ist ein vorrangiges Ziel. - Das Justizministerium gab gegenüber MTI eine Erklärung ab

Bisher wurden ernsthafte Schritte unternommen, um ein möglichst breites Spektrum von Opfern zu erreichen, aber gleichzeitig ist die Ausweitung des Opt-out-Systems auf der Grundlage eines direkten Zugangs zu den Opfern gerechtfertigt. (Der Kern davon ist, dass das Opfer sich nicht nur an die Behörden wenden kann, sondern die Behörden sich direkt an ihn wenden. -Hrsg.) Ab dem 1. Januar 2021 gilt das Strafgesetzbuch. Opfern von vorsätzlichen Gewaltverbrechen gegen Personen stand das Direktzugangsmodell zur Verfügung.

Ab dem 1. November wird der Tatbereich durch eine Gesetzesänderung erweitert: Polizeiliche Hinweise werden nicht mehr nur bei Gewaltdelikten gegen die Person benötigt, sondern auch bei sexuellem Missbrauch, Fechten, Ausbeutung von Kinderprostitution, Belästigung, Raub und Diebstahl von geringem Wert und Vergehen (bis zu einer Wertgrenze von 500.000 HUF) wird ebenfalls durchgeführt.

Um möglichst viele Opfer seitens des Opferhilfedienstes zu kontaktieren und damit möglichst viele Opfer Opferhilfeleistungen erhalten können, muss das Opfer durch die Novellierung nicht mehr in die Überstellung einwilligen ihre Daten, sondern müssen ihr tatsächliches Verbot oder ihren Widerspruch gegen die Datenübermittlung erklären. Auf diese Weise stellt das System weiterhin rechtlich sicher, dass die Daten des Opfers, wenn es dies nicht ausdrücklich wünscht, nicht an den Opferhilfedienst übermittelt werden und dieser ihn nicht kontaktieren kann.

Durch die neuen Regelungen wird die Zahl der Kontakte des Opferhilfedienstes zunehmen, so dass voraussichtlich mehr Opfer Unterstützung erhalten können.

Bild: IM

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Interview wies Ministerin Judit Varga Ein gutes Beispiel dafür sei das gemeinsame Projekt des ungarischen Baptisten-Charity-Service und der Polizei, das der sicheren Unterbringung, Rehabilitation und Wiedereingliederung von Opfern des Menschenhandels diene.

Der Minister betonte auch, wie wichtig ausgewogenes, mitfühlendes Personal ist, das Opfer aufnimmt, die um Hilfe bitten.

Das Wichtigste ist, dass die Opfer wissen: Es gibt Hilfe

betonte Judit Varga.

Quelle: MTI

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