Durch die Anhebung des Mindestlohns auf 200.000 HUF können GYED-Empfänger bis zu 280.000 HUF brutto pro Monat erhalten, kündigte Katalin Novák auf ihrer Facebook-Seite an.

Der Minister kündigte auch an, dass der Höchstbetrag des GYED der Großeltern ebenfalls auf 280.000 HUF brutto erhöht wird.

Auch die Höhe des Graduiertenkollegs GYED wird erhöht, die Teilnehmer des Bachelorstudiums erhalten 140.000 HUF pro Monat und die Teilnehmer des Masterstudiums 182.000 HUF pro Monat.

Der GYOD-Betrag erhöht sich auf 200.000 HUF.

Personen, die an bestimmten Krankheiten leiden, haben Anspruch auf eine Steuergutschrift in Höhe von 5 % des Mindestlohns. Damit erhalten die Beteiligten im nächsten Jahr einen Rabatt von 10.000 HUF pro Monat. Diese Steuerermäßigung gilt beispielsweise auch für Menschen mit Laktoseintoleranz, Diabetes oder Zöliakie.

Die Obergrenze der Arbeitsuchezulage wird auf 200.000 HUF brutto angehoben.