Der Direktor des rechtswissenschaftlichen Instituts des European Centre for Law and Justice (ECLJ), Grégor Puppinck, sprach vor seiner Buchpräsentation im Mathias Corvinus Collegium in Budapest mit Magyar Hírlap. Sein neues Buch „Inhuman Rights“ handelt von der Notwendigkeit einer konservativen Konterrevolution und diskutiert die Frage des aufkommenden Menschenrechtsfundamentalismus.
"Unmenschliche Rechte." Der ungarische Titel seines Buches suggeriert, dass sich Menschenrechte in den letzten Jahren gegen die Menschen gewandt und zu etwas gemacht haben, das Freiheiten einschränkt, anstatt sie zu garantieren.
– Die Anthropologie, die die Menschenrechte unterstützt, hat sich in den letzten zehn Jahren vollständig verändert. Menschenrechte hängen von der Anthropologie ab, davon, was es bedeutet, Mensch zu sein. Der schwierigste Teil der Diskussion über Menschenrechte sind daher nicht die Rechte, sondern die Definition der Person. Nach dem Krieg basierten die Menschenrechte auf der klassischen Anthropologie, ausgedrückt durch das Naturrecht. Heute erinnert das immer mehr an eine Art widernatürliches Gesetz. Der ursprüngliche Zweck der Menschenrechte war es, den Einzelnen vor dem Staat zu schützen, damit er sein Potenzial entfalten kann.
Heute zielen die Menschenrechte nicht nur darauf ab, vor dem Staat zu schützen, sondern dem Individuum immer mehr Macht zu geben, damit das Individuum entscheiden kann, was seine eigene Anthropologie ist. In gewisser Weise haben wir der Gesellschaft, der Gemeinschaft verboten, zu definieren, was es bedeutet, Mensch zu sein. Es ist eine individualistische Revolution, die die Menschenrechte verändert hat. Dabei verschwand das gemeinsame Menschenbild, und das eigene Ich trat ganz in den Vordergrund.
– Er spricht in seinem Schreiben von einer Art grotesker Individualismus, der die Menschenrechte neu definiert. Ist dies ein Ausdruck dafür, dass das Verhältnis zwischen Individuum und Gemeinschaft, das bisher Freiheiten definierte, zerbrochen ist?
– Das ist eine der Hauptfragen des zwanzigsten Jahrhunderts. Wir wurden einerseits mit dem Kollektivismus des Faschismus und Kommunismus konfrontiert, andererseits mit einem Individualismus amerikanischer Prägung. Die europäische Philosophie hingegen versuchte, das richtige Gleichgewicht zwischen Individuum und Gruppe zu finden. Aber heute werden Menschenrechte so definiert, dass das Recht des Einzelnen fast immer Vorrang vor der Gemeinschaft hat. Beispielsweise werden bei der Einwanderung, wenn es um Migranten geht, ihre individuellen Rechte über das Recht der Gemeinschaft gestellt, ihre Identität zu bewahren. Deshalb können sie kommen, wie sie wollen, denn ihre individuellen Rechte gehen vor dem Wohl der Gemeinschaft.
Heute fordert der Einzelne die Menschenrechte nicht nur, um sich von der Herrschaft des Staates oder der Nation zu befreien, sondern im kleineren Rahmen auch von der Familie. Aus diesem Grund sagt der Europäische Gerichtshof immer, dass keine Tradition, die auf Nation, Kultur, Religion oder sogar Familienwerten basiert, sich darauf berufen kann, die individuelle Freiheit einzuschränken. Heute ist das Individuum die ultimative Quelle politischer Legitimität. Die Vorstellung, dass die Gesellschaft einen gemeinsamen Willen hat, scheint eine Illusion zu sein.
Der einzige Ausgangspunkt ist das, wofür man sich selbst hält. Der Globalismus besagt, dass Individuen ihre nationale oder religiöse Identität aufgeben können, um eine zu werden. Wenn ich vergesse, dass ich ein Mann bin, dass ich Franzose bin, dass ich Christ bin, dann bin ich derselbe wie der Chinese, der vergisst, dass er ein Mann ist, dass er Chinese ist und so weiter. Wir können nur Weltbürger sein und eins, wenn wir alle vergessen, wer wir sind.
– Die aktuelle Menschenrechtsdebatte und das daraus resultierende Justizsystem sehen menschliches Böses und Verbrechen als etwas, das aus Menschen heraustrainiert werden kann. Daher wird die Sünde ausgelöscht, aber auch das Konzept des Schuldigen und die Strafe selbst. Beleidigt das die Eigenverantwortlichkeit der Menschen?
- Das aktuelle Ideal der Menschenrechte ist, dass nur der Einzelne existiert und er sich immer über die Gruppe durchsetzen muss. Das Individuum ist real, die Gemeinschaft nicht. Bei den Menschenrechten ist die individuelle Freiheit das einzige Gut, das wir in Betracht ziehen. Der individuelle Wille ist das, was Menschenrechtsrichter a priori für gut halten. Es ist ein Ausdruck menschlicher Autonomie, also muss es zweifellos gut sein. Eine gesunde Gesellschaft definiert das Gemeinwohl, zum Beispiel die Grundsätze der öffentlichen Sicherheit und gemeinsame Interessen. Heute jedoch werden nach dem neuen Konzept die gemeinsamen Interessen der Gesellschaft als zweitrangig angesehen. Der Staat muss sich rechtfertigen, warum er etwas will, während der Einzelne dies nicht kann, so Menschenrechtsaktivisten. Das Gemeinwohl gilt damit a priori als suspekt.
- Er behauptet in seinem Buch, dass die Einengung der Menschenwürde und die Institutionalisierung des Einzelnen eine Gefahr für parlamentarische Demokratien darstellen. Warum?
- Die derzeit dominierenden institutionellen Träger der Menschenrechte stellen eine Gefahr für das demokratische System dar, da der Wille der Institutionen zum Schutz der Menschenrechte Vorrang vor nationalen Gesetzen und Verfassungen hat. Diejenigen Staaten, die Menschenrechtskonventionen akzeptieren, verpflichten sich auch, ihre Verfassungen daran anzupassen. Wie können wir also so über Demokratie sprechen? Zum Beispiel ratifizierte der Vatikan die Konvention über die Rechte des Kindes, aber dann verurteilte die UNO sie, weil sie keine Abtreibung erlaubte. Menschenrechte und ihre Institutionen sind heute Instrumente supranationaler Governance und können daher Nationalstaaten dazu verpflichten, ihre Gesetze zu überarbeiten.
Quelle und Bild: Magyar Hírlap/Róbert Hegedűs