Justizministerin Judit Varga hat auf die gestrige Entscheidung des Verfassungsgerichts in einem Post reagiert.
Wie unser Portal weiter berichtete , erklärte die ungarische Körperschaft, dass unser Land in einer bestimmten Situation das Recht habe zu entscheiden, mit wem es zusammenleben wolle und mit wem nicht. Der Minister kommentierte die Entscheidung wie folgt:
„Das Verfassungsgericht hat in der Migrationsfrage eine wichtige Entscheidung getroffen! Bei der Entscheidung des ungarischen AB geht es um Einwanderung, sonst nichts.
Das Verfassungsgericht hat klargestellt, dass wir das Recht haben, das Zusammenleben mit anderen zu verweigern, als diejenigen, mit denen wir seit Jahrhunderten ein gemeinsames Schicksal teilen. Migration bedroht nicht nur unsere Souveränität und Selbstidentität, sondern ist auch mit einer Verletzung unserer Menschenrechte und Menschenwürde verbunden.
Ungarn bleibt ein engagiertes Mitglied der Europäischen Union. Das heutige Urteil des Verfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass Ungarn das Recht hat, diese Befugnis auszuüben, solange die EU-Einwanderungsvorschriften nicht durchgesetzt werden. Es hat das Recht, die nationalen Vorschriften mit zusätzlichen, einzigartigen Lösungen an die Realität anzupassen, um seine Grenzen wirksam zu schützen.
Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde neben der physischen Grenzsperre ein starker Rechtszaun errichtet.
Diese Debatte wies auch auf die Notwendigkeit hin, die Brüsseler Einwanderungsbestimmungen zu ändern. Das Verfahren des ungarischen Verfassungsgerichts umfasste weder die Prüfung des Vorrangs des EU-Rechts, noch war es darauf gerichtet, das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zu überprüfen. Im Februar dieses Jahres habe ich im Namen der ungarischen Regierung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gerichtsurteils der Europäischen Union zur legalen Grenzschließung beim Verfassungsgericht Berufung eingelegt. Die Befolgung des Urteils warf ein verfassungsrechtliches Problem auf. Wir suchten eine Antwort auf die Frage, ob Ungarn im Lichte der Europaklausel des Grundgesetzes eine unionsrechtliche Verpflichtung umsetzen kann, die dazu führen könnte, dass sich ein ausländischer Staatsbürger illegal im Hoheitsgebiet Ungarns aufhält und sich im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats aufhält für einen unbestimmten Zeitraum, und damit die tatsächliche Schädigung der Bevölkerung des Landes Teil wird.
In Bezug auf Migration hat sich die Welt stark verändert und die Regeln der Europäischen Union können der Realität nicht folgen. Immer mehr Ländern wird klar, dass die aktuelle Migrationsgesetzgebung in der Praxis nicht greift und Europa daher nicht vor illegaler Einwanderung schützen kann. Die Mitgliedsstaaten können sich in der durch den außerordentlichen Migrationsdruck verursachten Situation nur auf ihre eigenen Maßnahmen und einzigartigen Lösungen verlassen. Dieses Recht fordern immer mehr Länder ein.
Seit 2015 hat Ungarn ein effektives System aufgebaut, das in der Lage ist, das Land durch die Schaffung einer rechtlichen und physischen Grenzbarriere zu schützen. Das hat Brüssel aber nicht gefallen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen uns eingeleitet. Daraufhin ordnete er im Dezember vergangenen Jahres an, dass ein Ausländer, der sich illegal in Ungarn aufhält, nicht über die Grenze eskortiert werden darf und stattdessen ein Asyl- oder Abschiebeverfahren durchgeführt werden muss. Ohne eine effektive Rückübernahme hätte dies jedoch die praktische Folge, dass diese illegal aufhältigen Ausländer letztendlich in unserem Land bleiben würden. Das Urteil verbot auch Transitzonen. Ungarn hat die Transitzonen nach der Entscheidung des Gerichtshofs liquidiert. Wir nehmen Migranten jedoch nicht automatisch auf, sondern bitten sie, ihre Asylanträge bei den ungarischen Botschaften der Nachbarländer einzureichen. Schließlich gelten unsere Nachbarn alle als sichere Länder, niemand in den Nachbarländern bedroht Migranten. Das ist auch nicht gut für Brüssel, sie drohen Ungarn mit Bußgeldern und Strafen!
Es ist nicht zu erwarten, dass der Migrationsdruck in naher Zukunft nachlassen wird, und die Brüsseler Regeln, die in Friedenszeiten geschaffen wurden, können die illegale Einwanderung nicht stoppen. Das ungarische Verfassungsgericht weist den Weg, wie die europäischen Regeln an die Realität angepasst werden sollten, damit sie Europas Grenzen wirksam vor illegaler Einwanderung schützen können.
Quelle: Facebook