Im Rahmen der Impfaktion können Sie sich am Freitagnachmittag und Samstag wieder ohne Terminvereinbarung bei den Impfstellen der Krankenhäuser impfen lassen. Die Impfung von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren läuft gut, und die Registrierungs- und Terminwebsite ist für Eltern ständig geöffnet. Bisher wurden 6.208.430 Personen geimpft, von denen 5.923.284 die zweite Dosis erhalten haben und 3.065.350 bereits die dritte Dosis erhalten haben, so die Website koronavirus.gov.hu ​​​​.

Die Zahl der geimpften Personen beträgt 6.208.430, davon haben 5.923.284 bereits ihre zweite Impfung und 3.065.350 bereits ihre dritte Impfung erhalten. 4.977 neue Infizierte wurden bestätigt, was die Gesamtzahl der identifizierten Infizierten seit Beginn der Epidemie auf 1.218.295 erhöht. Die meisten der 154 Verstorbenen waren alte und chronisch kranke Menschen, sodass die Zahl der Verstorbenen auf 37.530 gestiegen ist. Die Zahl der Genesenen nimmt stetig zu, derzeit 1.026.254 Personen, und die Zahl der aktiven Infizierten ist auf 154.511 Personen zurückgegangen. 5.856 Coronavirus-Patienten werden im Krankenhaus behandelt, 519 von ihnen werden beatmet.

Im Rahmen der Impfaktion können Sie sich am Freitagnachmittag und Samstag bei den Impfstellen der Krankenhäuser wieder ohne Termin impfen lassen. Auch die Impfung von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren läuft gut, und die Registrierungs- und Terminwebsite ist für Eltern ständig geöffnet.

Die Variante des Omicron-Virus ist in Ungarn bereits vorhanden, daher bitten wir die Ungeimpften trotzdem, den Impfstoff zu nehmen, da die Chance gegen alle Varianten mit dem Impfstoff größer ist als ohne.

Wir bitten die Geimpften trotzdem, die Auffrischungsimpfung zu machen, da 80-90 Prozent von ihnen die Immunität wieder erhöhen. Nun ist es möglich, die Impfung wieder ohne vorherige Terminvereinbarung an den Impfstellen der Krankenhäuser zu erhalten. Im Rahmen der am Donnerstag gestarteten neuen Impfaktion können Sie zu folgenden Zeiten weiterhin ohne Terminvereinbarung zu den Impfstellen gehen:

  • am Freitag, 17. Dezember, zwischen 14-18 Uhr,
  • am Samstag, 18. Dezember von 10 bis 18 Uhr

In der Impfaktion werden nur Personen ab 12 Jahren an Krankenhausimpfstellen geimpft, eine Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren ist weiterhin nur nach Terminvereinbarung oder beim Hauskinderarzt möglich.

Die Anmeldung und Terminbuchung für die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren ist durchgehend geöffnet. Kinder werden in 77 Krankenhäusern und bei Hauskinderärzten geimpft. Die Anmelde- und Terminseite ist für Eltern durchgehend geöffnet. Eltern, die ihr Kind in den vergangenen Tagen mit vollständigen Daten angemeldet und ihre Anmeldung bereits validiert haben, können in das Terminbuchungssystem einsteigen. Die Eltern können auch dem Hauskinderarzt mitteilen, dass sie ihr Kind impfen lassen wollen. Alle Kinder im Alter von 5-11 Jahren können geimpft werden, wenn die Eltern es wünschen und es keine Kontraindikationen für die Impfung gibt. Bei akuter, fieberhafter Erkrankung ist die Impfung kontraindiziert. Die zweite Impfung ist bei Kindern ebenfalls 3 Wochen nach der ersten Impfung fällig. Neben den Impfstellen im Krankenhaus impfen auch Kinderärzte, die den Impfstoff benötigen.

Der Arbeitskreis Impfung plant für Januar weitere Impfaktionstage, an denen neben den Krankenhausimpfstellen auch Impfungen in allen Kreisverwaltungen stattfinden und natürlich auch Hausärzte impfen werden.

Neben Gesundheitseinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Geschäften, Einkaufszentren, Postämtern, Kundendiensten, Theatern, Kinos, Museen und Sportveranstaltungen. Bei Kultur- und anderen Indoor-Veranstaltungen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Spas und Gastronomiebetrieben ist die Verwendung von Masken für die dort Beschäftigten obligatorisch.

Um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, können Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern verlangen, dass sie geimpft werden. Im öffentlichen Bereich wird eine Impfung erwartet, in den Kommunen können die Bürgermeister über die Ausgabe entscheiden. Betriebe, die eine Impfpflicht für ihre Mitarbeiter vorschreiben, können bei den Impfarbeitskreisen des Kreises ebenfalls eine Impfung beantragen, in diesem Fall können auch die Betriebsärzte die Impfung durchführen.

Autor: hirado.hu

Foto: MTI/Attila Balázs