Die Steuerrückerstattungserklärung für Eltern, die keine Familienbeihilfe beziehen und Kinder erziehen, kann nur bis morgen Mitternacht an die NAV übermittelt werden. Am 31. Dezember laufe die Frist zur Abgabe der für die Familiensteuererstattung im Februar erforderlichen Erklärung ab, von der bis Mittwochvormittag 743.000 beim Finanzamt eingegangen seien, teilte András Tállai MTI mit.

Der für parlamentarische Angelegenheiten zuständige Staatssekretär des Finanzministeriums betonte, dass Online-Erklärungen bis zum 31. Dezember um Mitternacht abgegeben werden können. Wer seine Erklärung auf Papier ausfüllt und bis Silvester zur Post schickt, gilt selbstverständlich als pünktlich angekommen.

Sie betonten: Es gibt kein anderes Land, in dem die persönliche Einkommenssteuer eines ganzen Jahres an die Familien zurückgezahlt würde, nachdem sie sich von der Krise erholt haben.

Wir möchten, dass alle Eltern mit Kindern, werdende Mütter und Väter, sowie selbstberechtigte Familienbeihilfeberechtigte und Bezieher von Invalidenrente oder deren Angehörige ihre Steuerrückerstattung bis zum 15.02 dies noch nicht getan haben, füllen Sie die sogenannte Rückkehrerklärung aus - sagte András Tállai.

Wer sich in diesem Jahr die wenigen Minuten zum Ausfüllen der Erklärung spart, steht im nächsten Jahr vor einigen zusätzlichen Aufgaben, da er den vom Finanzamt erstellten Erklärungsentwurf mit den Zuordnungsdaten und zusätzlich dem Familienbetrag ausfüllen muss Steuerrückerstattung nur innerhalb von 30 Tagen nach Abgabe der Steuererklärung, frühestens ab dem 1. März erhalten sie diese aber - fügte der Staatssekretär hinzu.

Im Dezember erhielten etwas mehr als eine Million und sechzigtausend Menschen Familienbeihilfe - erläuterte András Tállai die neuesten Statistiken des ungarischen Staatsschatzes. Ihre Daten liegen dem Finanzamt vollumfänglich vor, sie müssen sich also um nichts kümmern, das Finanzamt wird die Steuernachzahlung aus ihren im Jahr 2021 erwirtschafteten Einkünften im kommenden Februar automatisch anrechnen. Nur in einem Fall müssen sie eine Erklärung abgeben: Wenn sie eine Steuerrückerstattung anderswo als dort beantragen wollen, wo sie die Familienbeihilfe beziehen, mahnte die Staatssekretärin.

Für einen Elternteil, der ein Kind erzieht, das Anspruch auf die Familienbeihilfe hat, diese aber nicht von ihm, sondern beispielsweise von seinem Ehepartner bezieht, kann das Finanzamt die Steuerrückerstattung bis zum 15. Februar nur dann ausstellen, wenn er die Erklärung dazu ausfüllt Jahr, unterstrich András Tállai.

Der Auszug kann am einfachsten auf der Website des Finanzamtes, www.szjavissde.hu, abgerufen und ausgefüllt werden, da er die dem Finanzamt vorliegenden Daten enthält, so dass nur die fehlenden ausgefüllt werden müssen - erinnerte der Staatssekretär.

Quelle: magyarhirlap.hu

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