Die Regeln für während des Ausnahmezustands ablaufende Dokumente ändern sich, ab Januar wird die Gültigkeitsdauer ablaufender amtlicher Dokumente nicht an das Datum des Endes des Ausnahmezustands gebunden, sondern an ein bestimmtes Datum, den 30. Juni 2022 angegeben werden.

Eine frühere Verordnung hat kein bestimmtes Datum festgelegt, sondern die Gültigkeitsdauer der Dokumente auf 60 Tage ab Ende des Ausnahmezustands festgelegt. Der entsprechende Regierungserlass läuft jedoch laut dem veröffentlichten Regierungserlass im Januar aus im Ungarischen Amtsblatt am Dienstag.

Noch vor Weihnachten beschloss das Parlament die Verlängerung des Ausnahmezustands und mehrere damit zusammenhängende Regulierungsfragen. In Bezug auf letzteres wurde das vom Parlament verabschiedete Gesetz in der Ausgabe vom 17. Dezember des Magyar Közlöny veröffentlicht, das unter anderem besagt, dass jeder, der zwischen dem 11. März 2020 und dem 3. Juli 2020 oder zwischen dem 4. November 2020 und 31. Mai 2022 oder Ihr amtliches Dokument abläuft, ist es bis zum 30. Juni 2022 gültig.

Das am 17. Dezember verabschiedete Gesetz erwähnt Verkehrsgenehmigungen separat unter den offiziellen Dokumenten, aber aufgrund früherer Regelungen können auch Studentenausweise in diese Kategorie aufgenommen werden.

Weiter heißt es in der Gesetzgebung: Die verlängerte Gültigkeitsdauer hindert niemanden daran, vorher Maßnahmen zur Ersetzung seines Dokuments zu ergreifen.

Quelle: MH/MTI

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