Am 18. Februar ist es acht Jahre her, dass Gábor Simon, der stellvertretende Vorsitzende der Ungarischen Sozialistischen Partei (MSZP), von der Zentralen Ermittlungs-Generalstaatsanwaltschaft (KNYF) als Verdächtiger des Haushaltsbetrugs vernommen wurde. Seit Beginn des Strafverfahrens gegen ihn sind sechs Jahre vergangen, ein erstinstanzliches Urteil in dem Fall ist noch immer nicht ergangen.
Der erste Verdacht des KNYF wurde dann in die Anklageschrift aufgenommen, deren Kern darin besteht, dass Gábor Simon in kurzer Zeit 267 Millionen Forint verdiente, danach keine persönliche Einkommenssteuer und keine Gesundheitsbeiträge zahlte und somit einen finanziellen Verlust verursachte von 128 Millionen Forint in den Haushalt. Dieser Verdacht und die anschließenden Anklagen wurden nach dem seltsamen Selbstmord des als politischer Abenteurer bekannten Tamás Welsz im März 2014 – er nahm auf dem Rücksitz eines Polizeiautos afrikanisches Schlangengift ein – weiter ausgebaut, nachdem sich Dokumente befanden, die unter anderem Gábor Simon belasten aus seinem Nachlass entdeckt. Demnach wurde ein gefälschter Bissau-Guinea-Diplomatenpass, ausgestellt auf den Namen von Simons Mutter - Derdák, Gabriel Derdák - gefunden, mit dem Simons Mitangeklagter ein Konto in Höhe von 40 Millionen HUF bei einem Finanzinstitut in Budapest eröffnete. Aus diesem Grund wurden dem führenden Linken-Politiker auch die Fälschung öffentlicher Urkunden als Anstiftung sowie die Nutzung gefälschter privater Urkunden in acht Fällen vorgeworfen. Drei der letzteren sind auf unwahre Vermögenserklärungen des Politikers zurückzuführen, da Simon mehr als 570.000 Euro und 160.000 Dollar, die auf Schweizer und österreichischen Konten lagen, nicht in seine Vermögenserklärung aufgenommen, sondern gleichzeitig bei ausländischen Banken als sein Eigentum deklariert hatte.
Besonders interessant ist, dass wir seit acht Jahren ebenso wie die Behörden, die diesen riesigen Betrag tatsächlich besaßen, weit über zweihundert Millionen Forint zum aktuellen Wechselkurs nicht kannten, selbst der forensische Buchhaltungsexperte konnte nur feststellen, dass dies nicht der Fall war gehören dem ehemaligen Politiker.
Der Fall wird derzeit vom zweiten Richter verhandelt, aber das Verfahren wurde in den letzten Monaten praktisch eingestellt. Im Rahmen eines Prozesskostenhilfeersuchens wandte sich das Gericht an die kontoführende Schweizer Bank, um herauszufinden, woher und von wem das Geld auf dem Konto tatsächlich stammte. Die Verteidigung widersprach dem Erlass des Antrags mit den Worten: Sie verschwenden nur Zeit, da sie aufgrund des Bankgeheimnisses sowieso nichts sagen können. Die Anfrage ging jedoch durch, und nachdem die betreffende Bank praktisch keine Antwort gab, forderten sie eine Antwort durch das Schweizerische Ministerium für Berufsangelegenheiten. Was kam: Sie bestätigten, dass sie aufgrund des Bankgeheimnisses keine Antworten geben könnten.
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Bild: Gábor Simon vor Gericht/Máté Bach