Die Zahl der Geimpften beträgt 6.321.039, davon erhielten 6.062.346 Personen bereits die zweite und 3.423.900 Personen bereits die dritte Auffrischimpfung. 6.851 neue Infizierte wurden bestätigt, was die Gesamtzahl der identifizierten Infizierten seit Beginn der Epidemie auf 1.355.084 erhöht.

Die meisten der 94 Verstorbenen waren alte und chronisch kranke Menschen, sodass die Zahl der Verstorbenen auf 40.601 stieg. Die Zahl der Genesenen nimmt stetig zu, derzeit 1.176.855 Personen, und die Zahl der aktiven Infizierten beträgt 137.628 Personen. 2.689 Coronavirus-Patienten werden im Krankenhaus behandelt, 217 von ihnen werden beatmet. Die Variante des Omicron-Virus breitet sich bereits stark aus und erhöht die Zahl der Infizierten, der schwere Krankheitsverlauf kann durch die Einnahme der Auffrischimpfung verhindert werden. Die Impfung wird am Donnerstag, Freitag und Samstag fortgesetzt. Weitere 54.000 Impfstoffdosen zur Impfung von Kindern sind heute eingetroffen. Nun kann die vierte Impfung beantragt werden. Die Quarantänezeit wurde auf 7 Tage verkürzt.

der koronavirus.gov.hu ​​wird darauf hingewiesen, dass ab dem 15. Februar der Schutzschein in einen Impfpass umgewandelt wird, er gilt nur noch für diejenigen, die geimpft wurden oder ihre dritte Impfung innerhalb erhalten haben 6 Monate. Wer schnellstmöglich seine erste oder dritte Auffrischungsimpfung erhalten möchte, kann dies an den Impfaktionstagen im Januar ohne vorherige Terminvereinbarung tun.

Folgende Impfaktionen an den Impfstellen der Krankenhäuser und Kreiszentren:

· 20.-21. Januar 2022 (Donnerstag-Freitag) zwischen 14-18 Uhr,

· 22. Januar 2022 (Samstag) zwischen 10:00 und 18:00 Uhr,

· 27.-28. Januar 2022 (Donnerstag-Freitag) zwischen 14-18 Uhr

· 29. Januar 2022 (Samstag) von 10 bis 18 Uhr

Nicht geimpfte Personen und Personen, die ihre vorherige Impfung vor mehr als 4 Monaten erhalten haben, warten weiterhin auf Priorität. An den zentralen Impfstellen können Sie weiterhin aus fünf Impfstoffen wählen. An den Impfaktionstagen sind Personen ab 12 Jahren an den Impfstellen willkommen. Die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei Krankenhausimpfstellen oder beim Hauskinderarzt möglich. Die Auffrischungsimpfung wird allen Personen empfohlen, die die vorherige Impfung vor mehr als 4 Monaten erhalten haben. Durch die dritte Impfung kann der Schutz wieder auf 80-90 % gesteigert werden.

Darüber hinaus führen Hausärzte zusätzlich zu den bei der Bestellung durchgeführten Impfungen Impfaktionen durch und haben Anspruch auf eine gesonderte Vergütung für die Wochenend-Impfaktionstage.

Weitere Einzelheiten:  https://koronavirus.gov.hu/cikkek/januarban-minden-csutortokon-penteken-es-szombaton-lesz-oltasi-akcio

Im Januar findet jeden Donnerstag, Freitag und Samstag eine Impfkampagne statt

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Um die Zahl der Impfungen weiter zu erhöhen und einer neuen Welle der Epidemie vorzubeugen, wird es zusätzlich jeden Donnerstag- und Freitagnachmittag sowie Samstag im Januar eine Impfaktion an den Impfstellen der Krankenhäuser und in den ausgewiesenen Facharztpraxen des Kreiszentrums geben. Hausärzte werden auch Impfaktionstage organisieren. Auch dieses Mal kann er ohne Voranmeldung und mit Anmeldung vor Ort in Anspruch genommen werden

Die Anmeldung und Terminbuchung für die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren ist durchgehend geöffnet . Weitere Einzelheiten:  https://koronavirus.gov.hu/cikkek/folyamatosan-nyitva-regisztracio-es-az-idopontfoglalo-az-5-11-eves-gyermekek-oltasa

Neben Gesundheitseinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Geschäften, Einkaufszentren, Postämtern, Kundendiensten, Theatern, Kinos, Museen und Sportveranstaltungen. Bei Kultur- und anderen Indoor-Veranstaltungen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Spas und Gastronomiebetrieben ist die Verwendung von Masken für die dort Beschäftigten obligatorisch.

Um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, können Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern verlangen, dass sie geimpft werden. Im öffentlichen Bereich wird eine Impfung erwartet, in den Kommunen können die Bürgermeister über die Ausgabe entscheiden. Betriebe, die eine Impfpflicht für ihre Mitarbeiter vorschreiben, können bei den Impfarbeitskreisen des Kreises ebenfalls eine Impfung beantragen, in diesem Fall können auch die Betriebsärzte die Impfung durchführen.

Quelle: koronavirus.gov.hu