Nach den bisher vorliegenden Daten erhalten bereits im Februar mehr als 1,4 Millionen Menschen die Familiensteuererstattung. Diese Zahl könnte noch weiter steigen, da die Daten noch nicht die Gehalts- und Beitragsdaten für Dezember enthalten, sagte András Tállai.

Von den zwölf Monaten des Jahres seien in der Regel im Dezember die höchsten Einnahmen in den Steuererklärungen enthalten, die bis zum 20. Januar beim Finanzamt eingehen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium.

Er betonte, dass die Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) seit letztem Herbst daran arbeite, dass alle Anspruchsberechtigten zeitnah und möglichst einfach den Betrag der Familiensteuerrückerstattung erhalten – die Mehrheit der Beteiligten automatisch und ohne Verwaltung.

Das ungarische Finanzamt verfügt über eines der fortschrittlichsten IT-Systeme in der Europäischen Union, so dass es die von der ungarischen Staatskasse und dem Ministerium für nationale Verteidigung erhaltenen Familienbeihilfedaten, die zur Verfügung stehenden Beitragserklärungen reibungslos und in beispiellos kurzer Zeit verarbeiten können es und die so genannten RETURN-Erklärungen, die fristgerecht eingegangen sind, fügte er hinzu.

Im Februar erhält die Person, deren Überweisungsdaten der NAV bekannt waren, wie z. B. die Person, die die Familienbeihilfe bezieht, sowie die Person, die ihre RÜCKGABE-Erklärung bis zum 31.12.2021 abgegeben hat, den Betrag der Familiensteuererstattung - erinnerte András Tállai.

Er wies darauf hin, dass das Recht auf Steuerrückerstattung nicht verloren gehen kann, dieses Recht steht denjenigen zu, die Anspruch darauf haben. Wer seine Erklärung bis zum 31. Dezember 2021 nicht abgegeben hat und dem NAV die für die Überweisung erforderlichen Daten nicht kennt, kann die Steuerrückerstattung im vom Finanzamt erstellten Erklärungsentwurf oder in seiner Steuererklärung verwenden, erklärte der Staatssekretär .

Die Staatssekretärin wies darauf hin, dass die Familiensteuererstattung einzigartig in der Geschichte der internationalen Besteuerung ist und allen erziehenden Eltern zugute kommt, die im vergangenen Jahr mindestens einen Tag Anspruch auf Familienrabatt hatten.

Er fügte hinzu, dass die Steuerrückerstattung bei der werdenden Mutter und ihrem Ehegatten im gleichen Haushalt beantragt werden könne, zudem werde die 2021 gezahlte Steuer in der Familienbeihilfe in Eigenregie und an den Bezieher der Invalidenrente erstattet, bzw. an der im selben Haushalt lebende Verwandte, der im Laufe des Jahres einen Familienrabatt in Anspruch genommen hat.

Quelle: Magyar Hírlap/MTI

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