Ab heute erhalten die 7,8 Millionen in Ungarn lebenden Wähler die Benachrichtigung über die Parlamentswahl und das Referendum.
Das Nationale Wahlamt benachrichtigt die Wähler in ihren an sie gerichteten Aussendungen über die Aufnahme in die Namensliste. Der Druck der Mitteilungen begann am nächsten Tag nach dem Stand des Verzeichnisses vom 26. Januar, und das Büro beauftragte die Magyar Posta mit dem Versand.
Die 7,8 Millionen Wähler werden bis spätestens 11. Februar an ihre Adressen versandt und wissen, dass sie auf der Liste stehen. Wer diesen nicht erhält, kann dies dem Sachbearbeiter (Leiter des örtlichen Wahlamtes) mitteilen, der dann einen neuen Bescheid ausstellt.
Die Bekanntmachung enthält von den personenbezogenen Daten des Wählers nur den Namen, den Geburtsnamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift.
Die Mitteilung enthält auch den Ort und die Uhrzeit der Stimmabgabe und in welchem Wahlkreis oder welcher Gemeinde der Wähler sein Wahlrecht ausüben kann. Sie geben auch an, ob das Wahllokal barrierefrei ist.
Die Bekanntmachung macht die Wähler darauf aufmerksam, dass ihre Meinung bei der Besetzung der Nationalversammlung sowie bei den dem Referendum vorgelegten Fragen – diese sind ebenfalls in der Bekanntmachung enthalten – von Bedeutung ist und dass die Wähler ihre Meinung äußern können seine Meinung, indem er zur Wahl geht.
In der Mitteilung heißt es weiter, dass diejenigen, die nicht in das Staatsangehörigkeitsregister eingetragen sind oder die Aufnahme in das Staatsangehörigkeitsregister nicht beantragt haben, bei der Bundestagswahl für einen einzelnen Abgeordneten und eine Parteiliste stimmen können. Wenn Sie anstelle von Parteilisten eine von der Landesregierung aufgestellte Liste Ihrer Nationalität wählen möchten, können Sie mit Wirkung zur Wahl der Abgeordneten bis zum 18.
Wähler, die in das Staatsangehörigkeitsregister eingetragen sind, können für einen einzelnen Vertreter und für eine von der nationalen Regierung ihrer Staatsangehörigkeit erstellte Liste stimmen. Wenn Sie anstelle der Nationalitätenliste eine Parteiliste wählen möchten, können Sie dies per Brief oder ohne elektronischen Ausweis bis zum 30. März, 16 Uhr, oder persönlich oder mit elektronischem Ausweis bis zum 1. April, 16 Uhr, beantragen.
Diejenigen, die noch nicht volljährig sind, aber bis zur Wahl am 3. April 18 Jahre alt werden, müssen die Benachrichtigung jetzt ebenfalls erhalten.
Quelle: Magyar Hírlap
Bild: Parlament.hu