Die Zahl der geimpften Personen beträgt 6.384.088, davon erhielten 6.144.019 Personen ihre zweite Impfung und 3.773.694 Personen ihre dritte Impfung. 8.883 neue Infizierte wurden bestätigt, womit sich die Gesamtzahl der identifizierten Infizierten seit Beginn der Epidemie auf 1.730.366 erhöht. Die meisten der 97 Verstorbenen waren ältere und chronisch kranke Menschen, sodass sich die Zahl der Verstorbenen um 42.851 erhöhte. Die Zahl der Genesenen nimmt stetig zu, derzeit 1.478.480 Personen, und die Zahl der aktiven Infizierten ist auf 209.035 Personen zurückgegangen. 5.166 Coronavirus-Patienten werden im Krankenhaus behandelt, 203 von ihnen sind beatmet. Anmeldungen und Termine für Impfungen sind durchgehend geöffnet, von Donnerstag bis Samstag findet eine weitere Impfaktion statt.

Jeden Donnerstag, Freitag und Samstag gibt es auch im Februar eine Impfaktion an den Impfstellen der Krankenhäuser. Die Impfung hat nach wie vor Priorität für die Ungeimpften und diejenigen, die ihre vorherige Impfung vor mehr als 4 Monaten erhalten haben. Die Auffrischungsimpfung wird allen Personen empfohlen, die die vorherige Impfung vor mehr als 4 Monaten erhalten haben. Durch die dritte Impfung kann der Schutz wieder auf 80-90 % gesteigert werden. An den zentralen Impfstellen können Sie weiterhin aus fünf Impfstoffen wählen. Darüber hinaus setzen Hausärzte Impfungen fort. Mehr zur Februar-Impfaktion:

https://koronavirus.gov.hu/cikkek/februarban-minden-csutortokon-penteken-es-szombaton-oltasi-akcio

Ungeimpfte Personen, die sich infiziert haben, können nach Genesung der Krankheit ohne Wartezeit geimpft werden. Auch im Rahmen von Impfaktionen kann nun die vierte Impfung gebucht und in Anspruch genommen werden. Die vierte Impfung kann ab 18 Jahren beantragt werden, wenn seit der 3. Impfung bereits 4 Monate vergangen sind. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Impfung kann der Impfarzt bei Bedarf Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und/oder Hausarzt halten. Die Wahl des Impfstoffs liegt immer in der Verantwortung des Impfers, der in Kenntnis des Patienten nach fachlichen Erwägungen entscheidet. Es gibt keine allgemeine Kontraindikation für irgendeine Kombination.

Die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei Krankenhausimpfstellen oder beim Hauskinderarzt möglich. Weitere Einzelheiten: https://koronavirus.gov.hu/cikkek/folyamatosan-nyitva-regisztracio-es-az-idopontfoglalo-az-5-11-eves-gyermekek-oltasa

Wie die Regierung bereits angekündigt hat, wird statt des ursprünglich geplanten 15. Februar der Schutzausweis erst ab dem 1. Mai in einen Impfausweis umgewandelt. Die entsprechende Änderung der Regierungsverordnung wurde bereits im Magyar Közlöny veröffentlicht. Schutzzertifikate, die aufgrund einer Ansteckungsgefahr ausgestellt werden, verlieren zum 1. Mai ihre Gültigkeit. Aktuell gültige Impfnachweise aufgrund von Impfungen bleiben ab Mai automatisch gültig, wenn deren Inhaber die zweite oder dritte Impfung innerhalb von 6 Monaten nach der vorangegangenen Impfung erhalten hat. https://koronavirus.gov.hu/cikkek/majus-1-tol-alakul-vedettsegi-igazolvany-oltasi-igazolvannya

Neben Gesundheitseinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Geschäften, Einkaufszentren, Postämtern, Kundendiensten, Theatern, Kinos, Museen und Sportveranstaltungen. Bei Kultur- und anderen Indoor-Veranstaltungen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Spas und Gastronomiebetrieben ist die Verwendung von Masken für die dort Beschäftigten obligatorisch.

Um die Durchimpfungsrate zu erhöhen, können Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern verlangen, dass sie geimpft werden. Im öffentlichen Bereich wird eine Impfung erwartet, in den Kommunen können die Bürgermeister über die Ausgabe entscheiden. Betriebe, die eine Impfpflicht für ihre Mitarbeiter vorschreiben, können bei den Impfarbeitskreisen des Kreises ebenfalls eine Impfung beantragen, in diesem Fall können auch die Betriebsärzte die Impfung durchführen.

Quelle: koronavirus.gov.hu