Sie erweitern den Bereich der Ausnahmen und vermeiden sorgfältig die ungarische Gemeinschaft. Soviel zum souveränen slowakischen Rechtsstaat...
Die slowakische Präsidentin Zuzana Čaputová hat am Montag die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes unterzeichnet. Gemäß der Position des Präsidialamtes ermöglicht dies Slowaken, ihre slowakische Staatsbürgerschaft nicht durch den Erwerb der Staatsbürgerschaft eines anderen Landes zu verlieren, wenn sie dort mindestens fünf Jahre gelebt haben. Laut dem Abgeordneten György Gyimesi (OĽANO) hat Čaputová jedoch "bestätigt, dass wir Ungarn Bürger zweiter Klasse der Slowakei sind".
Laut Martin Stržinec, dem Sprecher des Staatsoberhauptes, fand Čaputová keine Anzeichen von Verfassungswidrigkeit in der Änderung. Hervorzuheben ist, dass das geänderte Gesetz selbst in krassem Gegensatz zur slowakischen Verfassung steht, die festlegt, dass ein slowakischer Staatsbürger seine Staatsbürgerschaft nicht verlieren, sondern nur darauf verzichten kann.
Aufgrund politischen Drucks „konnte“ das Verfassungsgericht jedoch vor acht Jahren die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes von 2010 „nicht feststellen“. Auch das Präsidialamt ist sich dieses Widerspruchs bewusst und versucht ihn auf ganz konkrete Weise zu überbrücken:
Bei der Gesetzesänderung ist zwischen der aktuellen Novelle und dem Staatsbürgerschaftsgesetz 2010 zu unterscheiden. Die aktuelle Änderung mildert die Auswirkungen der Änderung von 2010, als in einem beschleunigten Verfahren kontrovers ein neuer Weg zum Verlust der Staatsbürgerschaft eingeführt wurde, und erweitert somit die Palette der Ausnahmen, wenn die Staatsbürgerschaft nicht verloren geht", sagte der Sprecher des Präsidenten.
Gemäß der Novelle kann die slowakische Staatsbürgerschaft Personen behalten, die andere Staatsbürgerschaften erworben haben, die seit mindestens fünf Jahren einen genehmigten oder registrierten Wohnsitz im Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates haben und dies durch Dokumente nachweisen können. Auch ein Minderjähriger, dessen ein Elternteil slowakischer Staatsbürger bleibt, verliert seinen slowakischen Pass nicht.
Die Novelle ermöglicht es Personen, denen die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, ihren slowakischen Pass zurückzubekommen, indem sie nachweisen, dass sie dort fünf Jahre gelebt haben.
Ab sofort müssen tschechische Staatsbürger bei der Beantragung der slowakischen Staatsbürgerschaft keine Kenntnisse der Staatssprache nachweisen, diese Ausnahme gilt gleichermaßen für alle Bewerber, die über 65 Jahre alt sind oder eine slowakische Sprachprüfung haben.
Auch im Ausland lebende Slowaken, die einen gemeldeten Wohnsitz in der Slowakei haben, erhalten die Staatsbürgerschaft leichter: Sie müssen nicht nachweisen, dass sie seit mindestens drei Jahren einen gemeldeten Wohnsitz haben.
Eine weitere Änderung besteht darin, dass das Innenministerium ermächtigt wird, Dokumente über den ausländischen Wohnsitz von Doppelbürgern anzufordern.
Das slowakische Staatsbürgerschaftsgesetz wurde 2010 von der ersten Regierung von Robert Fico als Reaktion auf das Gesetz über die bevorzugte Einbürgerung Ungarns verabschiedet. Seitdem war es nicht möglich, die offensichtlich verfassungswidrige Änderung rückgängig zu machen und den Zustand vor 2010 wiederherzustellen. Der Zweck des Gesetzes ist nach wie vor derselbe: zu verhindern, dass Ungarn aus dem Hochland massenhaft die ungarische Staatsbürgerschaft erwerben. Seitdem gibt es vor allem aus dem Munde liberaler Politiker Argumente, dass die ungarische Staatsbürgerschaft der Ungarn in der Slowakei von den westlichen Partnern nicht positiv aufgenommen würde. Soviel zum souveränen slowakischen Rechtsstaat...
Quelle: Körkép.sk
Titelbild: MTI/Banknote Printing Office