Die Arbeit des von CÖF-CÖKA gegründeten Ziviljustizausschusses (z. B. die auf unserem Portal veröffentlichte Analyse von Tamás Fricz) stellt im Wesentlichen die während des Kommunismus begangenen Verbrechen dar, die nicht aufgeklärt wurden und daher folgenlos blieben, sondern handelt es sich um die schwersten Verbrechen des Auch die Zeit nach dem Regimewechsel, der Terroranschlag von Gyurcsány 2006 haben sie mich nicht vergessen. Die Analyse des Verfassungsrechtlers Dr. Attila Magyar-Zsolnay zeigt die Vorgeschichte des brutalen Polizeieinsatzes, die Hintergründe dessen, was damals geschah, und die Gründe für die fehlende Rechenschaftspflicht.

Gesetzliche Einschränkungen der Möglichkeit von Demonstrationen nach dem 23. Oktober 2006

Im Zusammenhang mit der Verantwortung für die Ereignisse des Jahres 2006 dürfen wir nicht vergessen, dass Ference Gyurcsány , die Mitglieder der Gyurcsány-Regierung und die Vertreter der parlamentarischen Mehrheit, die von der MSZP-SZDSZ gebildet wurde, mit „Ja“ gestimmt haben, als sie für restriktive Gesetze gestimmt haben Verantwortlichkeit für die Einführung des passiven Ungehorsamsdekrets Regierungserlass von 2007 sowie des Gesetzespakets von 2008 mit dem Namen "Lex Draskovics" nach dem damaligen Justizminister, das bestimmte friedliche Verhaltensweisen von Demonstranten kriminalisiert.

218/1999 über individuelle Verstöße. (XII. 28.) zur Änderung des Regierungsdekrets 32/2007. (III. 6.) § 3 der Regierungsverordnung als neuer Straftatbestand, 40/A der geänderten Verordnung. § führte den Straftatbestand des „Ungehorsams gegen rechtmäßige Maßnahmen“ ein, besser bekannt als passiver Ungehorsam. Die neue Straftat wird von der Person begangen, die die rechtlichen Schritte eines professionellen Mitglieds der Strafverfolgungsbehörde missachtet. Der Täter des Verstoßes kann mit einer Geldstrafe von bis zu fünfzigtausend HUF belegt werden. Das Verfahren für den oben genannten Verstoß fällt in die Zuständigkeit der Polizei. Gegen den Regierungserlass zur Einführung des oben genannten Verstoßes beantragte die National Legal Defender Foundation eine nachträgliche Normenkontrolle beim Verfassungsgerichtshof, da sie diesen in mehreren Punkten als schwerwiegend verfassungswidrig ansah. Neben anderen Verfassungsverstößen widersprach das Dekret dem Gesetz XXXI von 1993. mit der gesetzlich in Kraft getretenen Europäischen Menschenrechtskonvention, nach deren Artikel 111 jeder das Recht hat, sich friedlich zu versammeln, und es nur durch Gesetz, nicht aber durch Dekret eingeschränkt werden kann. Besorgniserregend und rechtsstaatlich ist auch, dass die Polizei berechtigt ist, selbst Sanktionen gegen Personen zu verhängen, die sich passiv einer Handlung widersetzen, die sie für rechtmäßig halten.

der Justizminister der Regierung Gyurcsány, Tibor Draskovics , das Gesetz LXXIX von 2008 über bestimmte Gesetzesänderungen vor, die für das Funktionieren der Justiz erforderlich sind. Gesetzentwurf zur Änderung einer Reihe bestehender Gesetze, darunter das Straf-, Strafprozess-, Ordnungswidrigkeits- und Zivilprozessrecht. Anlass der Regelung sei es, so die Begründung des Ministers, den Tätern der zuletzt erlebten rechtswidrigen Handlungen gegen das Versammlungsrecht und andere Grundrechte Rechtsfolgen zu verschaffen, die geeignet seien, rechtswidriges Verhalten einzudämmen. Der Ombudsmann hob auch hervor, dass der Gesetzgeber vor der Schaffung des Gesetzespakets keinen breiten gesellschaftlichen Konsens anstrebte und die Argumente dagegen nicht berücksichtigte. Nur wenige Bestimmungen des Gesetzespakets von Draskovics – darunter die Sanktionierung des Werfens von Eiern, Tomaten und anderen für die körperliche Unversehrtheit ungefährlichen Gegenständen als ordnungswidriges Verhalten – galten als rechtlich bedenklich. Das Gesetzesänderungspaket trat am 1. Februar 2009 in Kraft, und am Tag darauf reichte die National Legal Defender Foundation beim Verfassungsgericht einen Antrag auf nachträgliche Normenkontrolle gegen mehrere Gesetzesbestimmungen ein. Die vorstehenden Anträge des NJA wurden vom Verfassungsgerichtshof erst am 1. Januar 2012 behandelt, so dass das mit dem Antrag eingeleitete Verfahren, ähnlich dem passiven Ungehorsam, auf der Grundlage der Bestimmung des neuen Verfassungsgerichtsgesetzes von Rechts wegen beendet wurde.

Verfassungsgericht

Foto: Gyula Péter Horváth/PestiSrácok.hu

Politische Verantwortung in Bezug auf die Ereignisse des Jahres 2006 im Allgemeinen

Die rechtliche Verantwortung des Ministerpräsidenten kann nicht eindeutig festgestellt werden, da der Inhalt der von ihm erteilten Weisungen anhand der dem Unterausschuss vorliegenden Beweise nicht geklärt werden kann und darüber weder bei der Regierung noch bei der Polizei Aufzeichnungen vorliegen. So konnte der Unterausschuss feststellen, dass der Ministerpräsident sich der Befugnisse seiner Regierung nicht bewusst war, und in mindestens einem Fall wurde nachgewiesen, dass er die für ihn geltenden gesetzlichen Grenzen überschritten hat. Klar ist auch, dass angesichts der sonstigen Umstände gerade die Umgehung der Gewährleistungsregeln des Weisungsrechts durch den Minister zu berechtigten und logischen, aber eindeutig nicht beweisbaren Annahmen Anlass gibt.

Die Regierung und Ferenc Gyurcsány hatten ein grundsätzliches Interesse daran, dass in der Woche bis zu den Kommunalwahlen etwas passiert, was das Trauma von Öszöd in den Hintergrund rücken würde. Die gewalttätigen Ausschreitungen während der TV-Belagerung, die klare Provokation am 18. September 2006, also das offen gelassene leere Polizeiauto mit mit Munition beladenen Waffen, boten eine Gelegenheit.

Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Gyurcsánys Ziel mit dem harten Polizeieinsatz war, neben dem klaren Verbot der Ansammlung der Bevölkerung, die Kommunalwahlen zu gewinnen, indem er sich als der Ministerpräsident präsentierte, der das Land vor Unruhen und dem gewaltsamen Staatsstreich der Opposition gerettet hat Versuch, die für ihn unangenehme Öszöd-Rede zu vergessen und die Kommunalwahl 2006 zu gewinnen. Der Sieg war teilweise erfolgreich, denn der Bürgermeister von Budapest, Gábor Demszky, wurde gegen István Tarlós, der zum ersten Mal gegen ihn antrat, wiedergewählt.

die „Belohnung“ seiner Schwiegermutter und ihres Bruders Pirosk Apró und des jüngeren Antal Apró von Klára Dobrev können die Revolution und den Freiheitskampf von 1956 immer noch als Konterrevolution sehen, sie sind stolz auf Antal Apró, der an der Spitze der Repressalien nach der Revolution von 1956 stand, und sie waren sicherlich froh, den fünfzigsten Jahrestag zu verderben.

Am 27. August 2021 Ferenc Gyurcsány auf einem Wahlforum in Szeged darüber, Der Präsident von DK sagte, dass „die Linke all ihre Naivität und ihren guten Glauben gegenüber Fidesz verloren hat“. Der Hauptverantwortliche für die Fernsehbelagerung von 2006 und Polizeiübergriffe wirft Fidesz direkt einen Putschversuch im Zusammenhang mit 2006 vor, während seine politische, öffentlich-rechtliche und möglicherweise bestehende, wenn auch nicht beweisbare strafrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit 2006 am größten ist.

Am 23. Oktober 2006, dem 15. Jahrestag der Ereignisse, schrieb Gyurcsány in einem verwirrenden Blogbeitrag, dass „edle Rebellion im Herbst 2006 auf illegale und legale Gewalt traf“. Nach Angaben des ehemaligen Ministerpräsidenten wurde „illegale Gewalt“ von den gewaltbereiten Demonstranten angewendet, „legale Gewalt“ von der Polizei. Was laut Gyurcsány eine „edle Rebellion“ war, liegt im Dunkeln. Der Präsident der DK sprach von "unschuldigen und schädlichen Demonstranten, brandstiftenden Hooligans, angegriffenen Polizisten", fühlte sich aber gleichzeitig für seine eigene Tat am 23. Oktober 2006 nicht entschuldigen zu müssen.

Hervorzuheben ist, dass Gyurcsány Viktor Orbán und Fidesz regelmäßig illegale, antidemokratische Handlungen vorwirft, die er selbst im Begriff ist zu begehen. Gegebenenfalls bereitet sich der Ex-Premier auf gewalttätige Demonstrationen und Straßenkrawalle im Falle seiner Wahlniederlage und im Falle eines Wahlsiegs vor, um die Demonstrationen mit ähnlichen Methoden wie 2006 aufzulösen. Im letzteren Fall ist dem Schutz unseres Grundgesetzes und des Verfassungsgerichtshofes besondere Aufmerksamkeit zu schenken!

Autor: Attila Magyar-Zsolnay, Verfassungsrechtler

Der vollständige Umfang der Studie kann hier nachgelesen werden : Gyurcsánys Verantwortung im Zusammenhang mit den Ereignissen von 2006

(Titelbild: Point of View Institute)