Kunden haben ihren SJA-Erklärungsentwurf bereits fast zwei Millionen Mal auf dem eSZJA-Portal der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung (NAV) angesehen. Das sind 333.000 mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl derjenigen, die den Rückkehrentwurf unverändert angenommen haben, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent. Das von NAV erstellte personalisierte Dokument ist nach der KAÜ-Identifikation (Kundenportal, elektronischer Personalausweis, Telefonidentifikation, Gesichtsidentifikation) in wenigen Augenblicken auf dem eSZJA-Portal von NAV verfügbar, schreibt NAV.  

Anderthalb Wochen vor Ablauf der Steuererklärungsfrist besuchten Kunden das eSZJA-Portal fast zwei Millionen Mal, um ihren Steuererklärungsentwurf einzusehen. Die Zahl derjenigen, die den Entwurf ohne Änderungen akzeptierten, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent, in diesem Jahr stimmten 812.000 dem Dokument ohne Änderungen und 385.000 mit einigen Änderungen zu. Mehr als 280.000 Steuerzahler erhielten den Entwurf in den vergangenen Tagen per Post.

Wer im letzten Jahr Einkünfte hatte, für die der NAV keine oder nur teilweise Daten enthält, muss unbedingt den Entwurf der Selbstauskunft ausfüllen. Dies sind die Einkünfte von Primärproduzenten – da der Entwurf nicht automatisch zu einer Steuererklärung für Primärproduzenten wird – oder beispielsweise Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung oder dem Verkauf einer Wohnung. Auch Umsatzsteuerpflichtige und Selbständige müssen ihren Entwurf ausfüllen, denn auch bei ihnen funktioniert das automatische System nicht.

Quelle: Origo

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