Mehr als 2.000 öffentliche Bedienstete können ab dem 15. August 45.600 HUF monatliche Arbeitslosenunterstützung erhalten, wenn sie eine Stelle im privaten Sektor finden, kündigte Zsolt Kutnyánszky an. Laut der Erklärung des Ministeriums für Technologie und Industrie (TIM) vom Samstag sagte der für Industrie und Arbeitsmarkt zuständige Staatssekretär: Neben der Wiedereinführung des Programms „Öffentliche Beschäftigung für den Privatsektor“ wird ab Mitte der Monat ist auch die Beantragung von Wohn- und Reisebeihilfen möglich, die der weiteren Steigerung der Beschäftigung durch Stimulierung der Mobilität dienen.
Dank der Beschäftigungsbeihilfe haben mehr als 19.000 ehemalige öffentlich Bedienstete eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden. Aus der zur Verfügung stehenden Summe von einer halben Milliarde Forint kann die Unterbringung von weiteren 2.200 Personen unterstützt werden. Mit einer Art Prämie ermutigt die Möglichkeit öffentlich Beschäftigte, so schnell wie möglich in die Privatwirtschaft zu wechseln.
TIM erklärt in seiner Bekanntmachung: Die Förderung kann bei einer Beschäftigung vor Beendigung des öffentlichen Arbeitsverhältnisses beantragt werden und gilt für die Restlaufzeit des Rechtsverhältnisses. Je früher also jemand in den Wettbewerbssektor eintritt, desto mehr Unterstützung kann er erhalten. Ein öffentlicher Angestellter, der an landwirtschaftlicher Saisonarbeit teilnimmt, hat ebenfalls Anspruch auf Arbeitszulage in Höhe von 2.000 HUF pro Tag.
Ab dem 15. August können Arbeitsuchende, die in einer Siedlung Arbeit finden, die mindestens 60 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt ist, wieder Wohngeld bei den Arbeitsämtern der Bezirksämter (Hauptstadtbezirke) beantragen. Der für die Wohnungsmiete geltende Zuschuss gilt für sechs Monate, der monatliche Betrag darf 140.000 HUF nicht überschreiten und ganze Monate können abgerechnet werden.
Ebenso können Arbeitsuchende, die gerade eine Arbeit aufgenommen haben und zur Arbeit in eine Siedlung pendeln, die mindestens 10 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt, aber näher als 60 Kilometer liegt, ab Montag eine Reiseunterstützung in Anspruch nehmen. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen kann die Förderung auch für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt werden. Der Satz beträgt 5 Prozent des zum Zeitpunkt der Festlegung geltenden Mindestlohns pro 10 Kilometer über die Mindeststrecke von 10 Kilometern, die derzeit 10.000 HUF beträgt.
Quelle: Magyar Hírlap
Foto: MH