Im Magyar Közlöny , dem LXXIX von 1992, wurde ein Dekret des Innenministers zum Schutz des fötalen Lebens veröffentlicht schreibt die vorherige über die Umsetzung des Gesetzes um. Sándor Pintér änderte den Anhang des 20 Jahre alten Dekrets: Er änderte das Antragsformular, das für einen Schwangerschaftsabbruch erforderlich ist.
Der Kern der Änderung besteht darin, dass die schwangere Frau künftig auch einen Bericht eines Geburtshelfers und Gynäkologen vorlegen muss, aus dem hervorgeht, dass der Gesundheitsdienstleister der Schwangeren den „Faktor, der das Funktionieren der lebenswichtigen Funktionen des Fötus anzeigt“, vorgelegt hat Frau eindeutig identifizierbar.
Der „Indikator für das Funktionieren der fetalen Vitalfunktionen“ ist eigentlich der Herzton, weshalb die Verordnung die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs an das Abhören des Herztons knüpft.
Der Erlass des Innenministers tritt am 15. September in Kraft.
Quelle: Mandarin
Foto: (MTI/EPA/National Geographic Channel)
2022 plus:
CitizenGo begrüßte das Dekret in einer Erklärung, wie sie schrieben :
Auf diesen Schritt haben wir lange gewartet. Gott sei Dank wird nun verwirklicht, wofür viele von uns lange gekämpft haben.
Wir glauben, dass dies viele Kinder vor einer Abtreibung bewahren wird. Wir müssen den Kampf für die Sicherheit der am stärksten gefährdeten Kinder fortsetzen, es wartet noch viel Arbeit auf uns, um eine Kultur des Lebens aufzubauen.
Lasst uns beten und nicht aufhören, uns für ungeborene Kinder einzusetzen , damit wir in den kommenden Jahren noch viele solcher Erfolge erleben!