Der fachliche Dialog zwischen der ungarischen Regierung und der Europäischen Kommission findet statt. Thema ist die rechtsstaatliche Situation und die Frage der EU-Gelder in Bezug auf Ungarn. Unser Land erhält die ihm zustehenden Mittel, wenn es die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verteilung von EU-Geldern ändert. Brüssel hält die Maßnahmen für angemessen, wenn sie dazu führen, dass rechtsstaatliche Prinzipien auf allen Ebenen der Verteilung von EU-Geldern durchgesetzt werden.
Am 18. September kündigte Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt und Verwaltung der Europäischen Kommission, auf einer Pressekonferenz an, dass die von der ungarischen Regierung als Kompromisslösung vorgeschlagenen Gesetzesänderungen "grundsätzlich geeignet" seien, die aufgeworfenen Probleme anzugehen . Über die Angemessenheit der Änderungen können Sie mehr erfahren, wenn die Maßnahmen in Form von Gesetzen und Verordnungen in die Umsetzungsphase in die innerstaatliche Rechtsordnung eintreten.
Inzwischen empfiehlt die EU-Kommission laut Mitteilung vom Sonntag definitiv die Aussetzung von 65 Prozent der Mittelbindungen an den Rat der Europäischen Union bei operationellen Programmen im Rahmen der Kohäsionspolitik. Auf der Tagesordnung stand auch das Verbot rechtlicher Verpflichtungen gegenüber gemeinnützigen Treuhandstiftungen bei Programmen, die mit direkter und indirekter Verwaltung durchgeführt werden. Der Rat hat hierüber einen Monat Zeit, der um zwei Monate verlängert werden kann. Die Verlängerung ist notwendig, da viele wichtige Gesetzesänderungen erst jetzt im Parlament diskutiert werden.
Unterdessen „will das Europäische Parlament Blut“ , Ungarn ist keine Demokratie mehr, und der Ausschuss kann der Regierung nicht zustimmen. Dies ist der Ausgangspunkt der EP-Entscheidung, über die das Gremium Mitte September im Anschluss an den Bericht von Gwendoline Delbos-Corfield abgestimmt hat. Obwohl die rechtliche Bedeutung gering ist, eignet sich die Entscheidung hervorragend, um politischen Druck auszuüben.
Ungarn werden beträchtliche Summen in unergründlicher Größenordnung in der Größenordnung von mehreren zehn Milliarden Forint vorenthalten. Die Rechtsgrundlage scheint jedoch unklar. Die stärkste relevante Rechtsgrundlage wäre die ab Januar 2021 geltende Konditionalitätsverordnung, die allerdings klar sagt: Geld darf nur zurückgehalten werden, wenn der Europäische Rat dies beschlossen hat. Eine solche Entscheidung ist noch nicht gefallen.
Hinzu kommt die Frage des Wiederaufbaufonds nach der Corona-Epidemie, bei der noch immer ein „Rechtsstaat“ herrscht. Ungarn hat den nationalen Aufbauplan bereits im Mai 2021 vorgelegt und liegt damit im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten etwa im Mittelfeld. Dies hätte nach mehrmonatiger Beratung von der Europäischen Kommission akzeptiert werden müssen. So ist es nicht gekommen, seitdem liegt der Landesplan auf dem Parkplatz. Auf der Ebene der Tatsachen wendet die Brüsseler Bürokratie bereits die Sanktionen des Mechanismus an, obwohl noch keine verantwortungsvolle Entscheidung getroffen wurde.
Wenn wir nach der politischen Motivation für das Zurückhalten von Geldern suchen, reicht ein Blick auf das polnische Beispiel. Der polnische Sanierungsplan wurde von der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union genehmigt. Das Geld würde nach Polen gehen, aber es kommt nicht an. Es genügt Brüssel nicht, sich einfach an die Spielregeln zu halten – sie sind auch bindend. Es ist eine schlechte Botschaft, wenn die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit durch die EU unter Aushöhlung rechtsstaatlicher Werte erfolgt.
2013 verabschiedete das Europäische Parlament den Tavares-Bericht, der sich mit der Lage der Grundrechte in Ungarn befasste und in dem der Berichterstatter einige der innenpolitischen Entwicklungen als antidemokratisch einstufte. Im Zusammenhang mit dem Bericht sagte Manfred Weber damals im Namen der Europäischen Volkspartei, es handele sich lediglich um "eine Wunschliste europäischer Linksparteien, die Ungarn ihr eigenes politisches Programm aufzwingen wollen".
Zum Zeitpunkt der Annahme des Tavares-Berichts herrschten in Brüssel andere Spielregeln. Damals hielt die Europäische Kommission noch „Hüterin der Verträge“ . Die Kammer hat versucht, die im Bericht geäußerten Kritikpunkte professionell und unter Berücksichtigung rechtlicher Argumente zu klären. Doch mit dem Rücktritt der Barroso-Kommission sei „ein neuer Sheriff in der Stadt erschienen“. Der von Jean-Claude Juncker geleitete Vorstand war der Ansicht, dass es an der Zeit ist, dass die Europäische Kommission zu einem zentralen Akteur in der EU-Parteienpolitik wird. Gleichzeitig wurde das System der Spitzenkandidaten eingeführt, dessen Kern darin besteht, dass die zentralen Akteure des Ausschusses nun vom Europäischen Parlament gewählte Politiker sind. Das bedeutet, dass ihr Handeln und Verhalten auch politisch motiviert ist – hauptsächlich gemäß dem Druck des EP.
Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 hat das Europäische Parlament keine materiellen neuen Rechte erhalten. Wenn wir uns jedoch den tatsächlichen politischen Einfluss des EP ansehen, brachten die 2010er Jahre einen radikalen Wandel in diesem Bereich.
Der umstrittene Bericht von Judith Sargentini aus dem Jahr 2018 sollte in diesem Zusammenhang interpretiert werden. Die Bedeutung des Sargentini-Berichts ist immer noch viel größer als die des Tavares-Berichts. gegen unser Land „Artikel-Sieben“ eingeleitet Auch die staatliche Handlungsfähigkeit kann in der EU erlöschen, wenn festgestellt wird, dass das Funktionieren des Rechtsstaates gefährdet ist. Seitdem ist im Europäischen Rat keine solche Entscheidung gegen Ungarn getroffen worden, aber die entsprechenden Entscheidungen des EP zeigen von Zeit zu Zeit, dass Politiker dies als vollendete Tatsachen behandeln.
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Autor: Gergely Dobozi
Bild: Edvard Munch: Der Pionier (1912) Wikipedia