Eine Messerstecherei, die in Deutschland als Terroranschlag erscheint Am 18. Oktober um 0 Uhr ereignete sich im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim ein schrecklicher Vorfall, der zwei Tage später die Menschen in der Chemiestadt erschütterte. Zwei Menschen wurden von einem Angreifer mit einem Messer getötet und einer schwer verletzt.Nach Angaben der örtlichen Polizei wurde der 25-jährige mutmaßliche Täter festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Richter einen vorläufigen Haftbefehl wegen zweifachen Tötungsdelikts und versuchten Tötungsdelikts in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung. Da der 25-Jährige noch medizinisch versorgt werden muss, liegt er im Krankenhaus. Es wird von der Polizei bewacht. Presseberichten zufolge weigert sich das Gremium, offenzulegen, wie lange der Migrant bereits im Land ist, ob er zuvor bestraft wurde und warum die Behörde das Geschehene nicht als terroristischen Akt behandelt, ähnlich der angelsächsischen Terminologie.

Vor fast 21 Jahren, am 14. Dezember 2001, hat der Deutsche Bundestag das Antiterrorgesetz (TBG) beschlossen. Als Reaktion auf die Terroranschläge in New York und Washington am 11. September 2001 wurde das sogenannte Sicherheitspaket II. Ziel ist es, die bestehenden Sicherheitsgesetze an die Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus anzupassen.

Das umfangreiche Maßnahmenpaket sieht eine Reihe von Gesetzesänderungen über das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Nachrichtendienst, den Bundesnachrichtendienst, den Bundesgrenzschutz und das Bundeskriminalamt vor. Im Wesentlichen regelt es die erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden und die Verbesserung des Datenaustauschs, die Verhinderung der Einreise terroristischer Straftäter, Maßnahmen zur Identitätssicherung im Visumverfahren, die Verbesserung der Grenzkontrolle, die verstärkte Kontrolle sicherheitssensibler Aktivitäten, die biometrischen Merkmale von Pässen und Personalausweisen. , Beschränkungen für Vereinigungen extremistischer Ausländer, Schleppnetze, Einsatz von Schusswaffen nur durch die Polizei in zivilen Flugzeugen und Sicherstellung der Energieversorgung.

Der Kampf der EU gegen den Terrorismus: Eine Gruppe und zwei Einzelpersonen wurden auf die Sanktionsliste der EU gesetzt

Der Rat beschloss, die Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, um eine Gruppe und zwei Einzelpersonen zu erweitern, nämlich ISIL/Da'esh und Al-Qaida und ihre Unterorganisationen. Die Maßnahmen richten sich gegen Hurras al-Din, seinen Anführer Faruk al-Suri und seinen religiösen Führer Sami al-Aridi, der mit Al-Qaida in Syrien verbunden ist.

Hurras al-Din operiert im Namen und unter der Schirmherrschaft von al-Qaida und war an der Planung externer terroristischer Operationen beteiligt. Um ihre Ziele zu erreichen, hat die Gruppe operative Camps in Syrien eingerichtet, die ihren Mitgliedern Terrortraining bieten. Seit der Gründung der Gruppe haben sich mehrere europäische ausländische terroristische Kämpfer angeschlossen.

Die sanktionierte Gruppe und ihre verbundenen Personen spielten auch eine Schlüsselrolle bei der Förderung der gewalttätigen dschihadistischen Ideologie von Al-Qaida und der Anstiftung zu Terrorakten zur Unterstützung von Al-Qaida durch Propagandaaktivitäten. Hurras al-Din und seine beiden Führer stellen daher eine ernsthafte und anhaltende Bedrohung für die EU und die regionale und internationale Stabilität dar.

Mit diesen neuen Maßnahmen unterliegen nun insgesamt zehn Personen einem Einreiseverbot und einer Vermögenssperre und drei Gruppen nur einer Vermögenssperre. Darüber hinaus wird es Personen und Organisationen in der EU untersagt, Personen und Gruppen auf der Liste Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Der heutige Beschluss bekräftigt die unerschütterliche Entschlossenheit der EU, die anhaltende terroristische Bedrohung durch Al-Qaida, ISIL/Daesh und all ihre regionalen Unterorganisationen zu bekämpfen. Die EU ist weiterhin entschlossen, entschieden gegen diejenigen vorzugehen, die weiterhin den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedrohen, indem sie Terroranschläge planen, finanzieren und verüben und ihre tödliche Terrorpropaganda weltweit verbreiten.

Seit September 2016 kann die EU unabhängig Sanktionen gegen ISIL/Daesh und Al-Qaida sowie gegen Personen und Organisationen verhängen, die mit ihnen in Verbindung stehen oder sie unterstützen. Bis dahin konnten Sanktionen nur gegen Personen und Organisationen verhängt werden, die unabhängig von den UN- und EU-Mitgliedstaaten handeln.

Unterdessen entspannen sich die Bidens: Die Vereinigten Staaten haben 5 Gruppen von der "schwarzen Liste" des Terrorismus gestrichen

Die Vereinigten Staaten haben fünf angeblich aufgelöste extremistische Gruppen von ihrer Liste ausländischer Terrororganisationen gestrichen, berichtete ABC zuvor. In Dokumenten, die am Freitag im Bundesregister veröffentlicht wurden, sagte das Außenministerium, es habe die Gruppen nach einer obligatorischen fünfjährigen Überprüfung entfernt. Al-Qaida wurde auch auf der Liste überprüft, die nach dem Bundesgesetz über Einwanderung und Staatsangehörigkeit (INA) erstellt wurde.

„Während unserer Überprüfung der fünf FTO-Bezeichnungen haben wir festgestellt, dass die fünf Organisationen nicht länger an Terrorismus oder terroristischen Aktivitäten im Sinne der INA beteiligt sind“, sagte das Außenministerium in einer Erklärung. „Daher werden diese FTO-Bezeichnungen gemäß INA widerrufen.“

Mehrere der entfernten Gruppen sind seit langem eine große Bedrohung und haben Hunderte, wenn nicht Tausende von Menschen in Asien, Europa und dem Nahen Osten getötet. Die Entscheidung ist für die Biden-Administration und die Länder, in denen die beteiligten Organisationen tätig sind, politisch heikel und kann bei den Opfern und ihren Familien heftige Kritik hervorrufen.

Zu den beteiligten Organisationen gehören die baskische Separatistengruppe ETA, die Sekte Aum Shinrikyojapán, die radikale jüdische Gruppe Kahane Kach und zwei islamische Gruppen, die in Israel, den palästinensischen Gebieten und Ägypten aktiv sind.

"Diese Maßnahmen sollen die Entschlossenheit der Vereinigten Staaten widerspiegeln, die gesetzlichen Anforderungen zur Überprüfung und Aufhebung von FTO-Bezeichnungen einzuhalten, wenn die Fakten eine solche Maßnahme rechtfertigen." - kündigte das Außenministerium an. „Diese Rückzüge versuchen nicht, die Terroranschläge bestimmter Gruppen, an denen sie zuvor teilgenommen haben, oder den Schaden, den die Organisationen ihren Opfern zugefügt haben, zu ignorieren oder zu dulden, sondern würdigen vielmehr den Erfolg Ägyptens, Israels, Japans und Spaniens bei der Reduzierung der terroristische Bedrohung."

Das Entfernen von Gruppen aus der Liste führt sofort zur Aufhebung einer Reihe von Sanktionen, die mit der Benennung einhergingen. Dazu gehören das Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote sowie ein Verbot für Amerikaner, die Gruppen oder ihre Mitglieder finanziell zu unterstützen. In der Vergangenheit wurde finanzielle Unterstützung breit definiert und umfasste Geld- oder Sachleistungen, in einigen Fällen einschließlich medizinischer Versorgung.

Alle bis auf eine der fünf beteiligten Gruppen wurden erstmals 1997 als ausländische terroristische Organisationen betrachtet.
Die aus der Liste entfernten Gruppen sind wie folgt detailliert:

  1. Aum Shinrikyo (AUM), die japanische Sekte „Höchste Wahrheit“, die 1995 einen tödlichen Saringas-Angriff auf die U-Bahn von Tokio verübte, bei dem 13 Menschen getötet und Hunderte krank wurden. Die Gruppe gilt seit der Hinrichtung ihrer Anführer, darunter Shoko Asahara, im Jahr 2018 weitgehend als aufgelöst.
  2. Baskisches Vaterland und Freiheit, oder ETA, führte eine separatistische Kampagne in Nordspanien und anderswo durch, bei der mehr als 800 Menschen getötet und Tausende weitere verletzt wurden, bis 2010 ein Waffenstillstand erklärt und nach den Verhaftungen aufgelöst wurde.
  3. Kahane Chai oder Kach. Die radikal-orthodoxe jüdische Gruppe wurde 1971 vom ultranationalistischen israelischen Rabbi Meir Kahane gegründet und bis zu seiner Ermordung 1990 geführt. Mitglieder der Gruppe haben Araber, Palästinenser und israelische Regierungsbeamte getötet, angegriffen oder anderweitig bedroht und belästigt. Die Organisation ruht seit 2005.
  4. Der Mujahidin Shura Council in the Environs of Jerusalem, eine Dachorganisation mehrerer dschihadistischer Organisationen mit Sitz in Gaza, hat seit seiner Gründung im Jahr 2012 die Verantwortung für zahlreiche Raketen- und andere Angriffe auf Israel übernommen.
  5. Gama'a al-Islamiyya ist eine ägyptische sunnitisch-islamistische Bewegung, die in den 1990er Jahren für den Sturz der ägyptischen Regierung kämpfte. Es hat Hunderte von tödlichen Angriffen auf Polizei- und Sicherheitskräfte sowie Touristen verübt.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Bedrohung durch den Terrorismus in der EU vorhanden ist, nur ihre Formen haben sich verändert und die Verwendung von Worten durch die Behörden oder die Entlastung terroristischer Organisationen kann zu Verwirrung bei der Bewertung und Entschlüsselung der Problematik führen. Annelies Pauwels, eine Expertin auf dem Gebiet, weist in einer ihrer Studien darauf hin, dass die Verhinderung von Morden, die von einigen Terroristen mit Waffen, Messern, Bomben und Brandstiftung begangen werden, in Zukunft strikt verhindert werden muss.

Ihm zufolge ist der Terrorismus durch Einzeltäter ein aufkommendes Phänomen, das westliche Strafverfolgungsbehörden vor eine Herausforderung stellt. In den letzten zwanzig Jahren haben Einzeltäter in Westeuropa am häufigsten Schusswaffen, Messer, Sprengstoffe und Brandsätze verwendet.

Quelle: alaptorvenyblog.hu

Titelbild: Illustration / Foto: MTI/EPA/Pool/Eric Gaillard