Die Regierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass das ungarische Volk die Ressourcen erhält, auf die es Anspruch hat, sagte der Justizminister im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes über die Informationsselbstbestimmung und Informationsfreiheit, mit der unser Land eine weitere Verpflichtung erfüllt hat EU-Mittel zahlen. Laut Zoltán Lomnici Jr. gibt es bereits Anzeichen dafür, dass das Komitee weitere Forderungen stellen wird.

Die ungarische Regierung hat einen weiteren Schritt unternommen, um mit der Europäischen Kommission (EK) eine Einigung über die unserem Land zustehenden EU-Mittel zu erzielen. Die am Mittwoch vom Parlament auf Initiative der Europäischen Kommission verabschiedete Novelle des Gesetzes über die informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit zielt darauf ab, Klagen zur Erlangung von Informationen von öffentlichem Interesse zu beschleunigen und das zentrale Informationsregister für öffentliche Daten zu schaffen. So veröffentlichen die Haushaltsbehörden und die lokalen und nationalen Regierungen auf der für jedermann zugänglichen Schnittstelle ihre Verwaltungsdaten, die öffentlich und im öffentlichen Interesse sind. „Wir arbeiten weiter daran, sicherzustellen, dass das ungarische Volk die Ressourcen erhält, die es verdient“, sagte Justizministerin Judit Varga in diesem Zusammenhang, als der Antrag angenommen wurde.

Bekanntlich hat die Regierung in den letzten Monaten mehrere Schritte unternommen, um die Verhandlungen über die uns zustehenden EU-Mittel zu erleichtern. Eine der wichtigsten Maßnahmen war die Schaffung der Integritätsbehörde, die spätestens am 19. November ihre Arbeit aufnehmen wird.

Der Minister für regionale Entwicklung, Tibor Navracsics, sagte zuvor, dass das 21-köpfige Komitee aus dem Präsidenten und zehn von der Regierung delegierten Mitgliedern und zehn Mitgliedern des Zivilsektors besteht, deren Aufgabe es sein wird, die Arbeit der Integritätsbehörde zu unterstützen. Er fügte hinzu, dass die Verpflichtung auch die transparente Verwendung der EU-Unterstützung durch Treuhandstiftungen von öffentlichem Interesse garantiere. „Ungarn hat sich verpflichtet, ein weitreichendes Regelsystem für Interessenkonflikte anzuwenden, das als Empfehlung der Europäischen Kommission formuliert wurde, aber bisher in keinem Mitgliedsstaat angewendet wird“, sagte der Minister.

Auf unsere Frage, ob der Europäische Gerichtshof nach den bisherigen Schritten der ungarischen Regierung einen weiteren Einwand gegen die Auszahlung von EU-Geldern erheben könne, sagte Zoltán Lomnici Jr. unserer Zeitung, dass dies leider der Fall sei sind bereits Anzeichen dafür. - Der jüngste Bereich davon ist die Unabhängigkeit der Justiz, in deren Zusammenhang leicht Erwartungen aufkommen können, und es wäre nicht verwunderlich, wenn die bisher angenommenen und umgesetzten Verpflichtungen von stichprobenartigen Kontrollen und Nachverfolgungen begleitet würden - sagte der Verfassungsrechtler.

Die wichtigste Bedingung für die Auszahlung der Mittel ist eine politische Einigung und ein stärkeres Vertrauen der Partner, daher ist mit weiteren Anfragen der Europäischen Kommission zu rechnen, und die ungarische Regierung muss in erster Linie die Interessen der ungarischen Bürgerinnen und Bürger im Auge behalten.

Mit anderen Worten, wenn von ungarischer Seite neue Bedenken oder Einwände auftauchen, müssen sich die Regierung und unsere nationale Diplomatie bemühen, auch in den gegebenen öffentlich-rechtlichen und organisatorischen Regulierungsfragen ein neues - und schnelleres Ergebnis - Verhandlungsgleichgewicht herzustellen wie die EU-Gelder, die unserem Land sonst rechtmäßig gehören, im Interesse des Erfolgs der laufenden Verhandlungen möglichst bald auszahlen, sagte der Verfassungsrechtler.

Quelle: Ungarische Nation

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