Von nun an ist es in Rumänien obligatorisch, auf ausgestellten Gedenktafeln, öffentlichen Arbeiten und Denkmälern, die in irgendeiner Weise mit der ungarischen Gemeinschaft verbunden sind, Inschriften in ungarischer Sprache anzubringen.

Der Staatspräsident kündigte die Gesetzesänderung an, wonach diese Werke auch in den Sprachen der Minderheiten untertitelt werden müssen, heißt es in der Mitteilung des RMDSZ vom Montag.

Ödön Szabó, stellvertretender Fraktionsvorsitzender des RMDSZ-Repräsentantenhauses, erklärte, dass „dies ein Sondergesetz ist“, sodass die Verordnung nicht nur in den Siedlungen, in denen mehr als 20 Prozent der Ungarn leben, verbindlich sein wird, sondern auch in allen Siedlungen, in denen gearbeitet wird Kunst- oder Gedenktafeln im Zusammenhang mit der ungarischen Minderheit oder auf Privatgrundstücken. Eine weitere wesentliche Neuerung der Gesetzesänderung ist der Ankündigung zufolge die weitgehende Dezentralisierung des Verfahrens zur Ausstellung von Werken dieser Art: Die Genehmigung in Bukarest kann nun mit Zustimmung der Bezirksinstitutionen des Kulturministeriums oder der Gebietskörperschaften erfolgen das Nationale Komitee für öffentliche Denkmäler.

Ödön Szabó wies auch darauf hin, dass laut den Plänen die Einrichtung einer Internetschnittstelle, auf der alle öffentlichen Werke zu finden sind, Teil des Gesetzes sei und dass die Inschriften sogenannte QR-Codes enthalten würden, die zusätzliche Informationen liefern würden die interessierten.

Quelle: Chronik

Foto: Laura Bede