Aus politischer Sicht ist es wichtig, dass das Europäische Parlament die Diskussionen über Ungarn auf der Tagesordnung hält, aber das ist nur eine Selbsteinschätzung. Die Mitglieder des EP sind eigentlich keine Gesetzgeber, daher hat das Gremium keine Befugnisse im Konditionalitätsverfahren gegenüber unserem Land - er wies in M1s Programm auf Ma reglegg, Jr. Zoltán Lomnici ist Verfassungsrechtler.

Einmal mehr stand Ungarn auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments (EP), die Vertreter diskutierten die Verhandlungen zwischen unserem Land und der Europäischen Kommission in Straßburg. Am Donnerstag wird darüber abgestimmt.

Der Entschließungsentwurf fordert die Kommission auf, die Beendigung des Konditionalitätsverfahrens gegen Ungarn nicht zu empfehlen und die Zahlung von EU-Geldern nicht zuzulassen, da sie die ungarischen Antikorruptionsmaßnahmen nicht für ausreichend hält.

Zum Thema jr. Der Verfassungsanwalt Zoltán Lomnici war zu Gast bei Ma Regleg, der darauf hinwies, dass dies die dritte Veranstaltung in kurzer Zeit und die elfte in diesem Zyklus sei, bei der das EP über Fragen im Zusammenhang mit Ungarn debattiere.

Laut dem Rechtsexperten von Századvég ist es kein Zufall, dass unser Land in Straßburg behandelt wird, obwohl es viele wichtige Themen von der Pandemie bis zum russisch-ukrainischen Krieg gibt.

„Aus politischer Sicht ist es wichtig, dass das EP das Thema auf der Tagesordnung hält, und das ist auch Zeitverschwendung“, sagte er und fügte hinzu, dass das EP versuche, psychologischen und moralischen Druck auf den Europäer auszuüben Kommission, indem sie das Verfahren verzögern, falsche Informationen verwenden und eklatante Unwahrheiten verwenden.

„Dieser Zirkus des Europäischen Parlaments ist politisches Selbsturteil, das versucht, Zeit zu gewinnen und versucht, die Kommission sogar in letzter Sekunde zu einem Fehler zu zwingen“, betonte Lomnici Jr.

Er betonte: Die ungarische Regierung habe 17 Zusagen gemacht, die bereits Stück für Stück in die Gesetzgebung aufgenommen worden seien.

Das Problem des EP mit den Verpflichtungen besteht darin, dass die neu geschaffenen Antikorruptionsinstitutionen noch nicht einsatzbereit sind. Dies sei jedoch ein eher unprofessioneller Vorwurf der EU-Vertreter, so der Verfassungsrechtler, da die betreffenden Institutionen – etwa die Integritätsbehörde – erst vor wenigen Tagen ihre Arbeit aufgenommen hätten.

Er stellte jedoch fest, dass das EP, egal wie sehr es versuche, Druck auf die Öffentlichkeit auszuüben, tatsächlich keine Befugnisse in Bezug auf das Konditionalitätsverfahren habe.

„Sie glauben, dass sie in dieser Angelegenheit ein Mitspracherecht haben, obwohl die Mitglieder des EP keine Gesetzgeber sind“, erklärte der Experte und fügte hinzu, dass, wenn das Gremium eine Entscheidung trifft, keine Gesetzgebung stattfindet. Zoltán Lomnici Jr. glaubte, dass die weiteren Anschuldigungen den Abzug von EU-Geldern, die unserem Land zustehen, hoffentlich nicht verlangsamen würden.

Quelle: hirado.hu