Das erste ungarische Bilderbuch, das die LGBTQ-Ideologie propagiert, wurde in unserem Land im September 2020 unter dem Titel Märchenland für alle veröffentlicht.
berichtete Magyar Nemzet . Auf dem Portal heißt es: Im Rechtsstreit zwischen der NGO, die das Bilderbuch A Meseország székyéé herausgibt, und dem Herausgeber von Magyar Nemzet, Mediaworks Hungary Zrt., hat das Gericht die Klage von Labrisz abgewiesen.
Bekanntlich. großen Auftritt im öffentlichen Leben, der erste Ungar,
das Geschichtenbuch, das die LGBTQ-Ideologie propagiert, wurde in unserem Land im September 2020 unter dem Titel Märchen für alle veröffentlicht.
In dem Band, der die Schriften zeitgenössischer Autoren enthält, schufen die Autoren umgeschriebene Versionen bekannter Märchen mit Charakteren, die einer "stigmatisierten" Gruppe oder einer Minderheit angehören. Die umstrittene Veröffentlichung spaltete die gesamte ungarische Gesellschaft und sogar den Berufsstand der Psychologen.
Labrisz gewann den Rechtsstreit in erster Instanz
Der Labrisz Lesbian Association widersprach einem am 12. Oktober 2020 von Magyar Nemzet veröffentlichten Artikel, in dem geschrieben stand, dass das Buch „Märchen gehört allen“ mit Pädophilie zu tun habe und der Labrisz Lesbian Association ähnlich wie eine Pädophilenorganisation zu beurteilen sei. Denn darum geht es schließlich." Labrisz reichte eine Persönlichkeitsrechtsklage ein, weil sie glauben, dass die ungarische Nation den Ruf von Labrisz verletzt hat, als sie als Pädophiler bezeichnet wurde.
Labrisz gewann die Klage in erster Instanz, und im November 2021 wurde Mediaworks aufgefordert, sich zu entschuldigen und eine Million HUF Schadensersatz zu zahlen. In zweiter Instanz entschied das Hauptstadtgericht jedoch anders: Es wies die Klage der Zivilisten ab. Labrisz, die in der Klage vom ungarischen Helsinki-Komitee vertreten wurde, gab sich damit nicht zufrieden und
ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, sodass der Fall schließlich vor Gericht kam.
Am vorangegangenen Verhandlungstag, dem 26. Oktober, hielt Tamás Fazekas, der Anwalt, der Labrisz vertritt, den Inhalt ihres Überprüfungsantrags aufrecht. Er sprach darüber, dass es nicht bestritten wird, dass der Artikel in einer öffentlichen Debatte im Zusammenhang mit öffentlichen Angelegenheiten entstanden ist, und seiner Meinung nach muss das Gericht in dieser öffentlichen Debatte nicht Stellung nehmen, aber Gegenstand der Klage ist nur um den rechtlichen Rahmen der Debatte zu beurteilen.
In der gleichen vorangegangenen Anhörung argumentierte der Anwalt des Angeklagten für die Richtigkeit der Entscheidung des Spruchkörpers, der eigentliche Inhalt des anstößigen Textes sei nicht, dass der Kläger den sexuellen Missbrauch Minderjähriger unterstütze, sondern die Absicht Der Autor des Meinungsartikels sollte die Aufmerksamkeit auf die Aktivitäten der Zivilorganisation lenken, und dass Maßnahmen für die richtige psychosexuelle Entwicklung von Kindern notwendig sind.
Die Mitteilung sei keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung
Der Präsident des Kuria-Rates begründete seine Entscheidung am Mittwoch mündlich. Mit dem Überprüfungsantrag wurde auch das vorherige Urteil unter Berufung auf Sach- und Verfahrensmängel angefochten. Die Zivilisten beschwerten sich darüber, dass das Gericht zweiter Instanz dem gesetzlichen Vertreter der Organisation als Verfahrensverstoß nicht erlaubte, eine Aufzeichnung zum Zwecke der Dreharbeiten für einen Dokumentarfilm zu machen. Der Gerichtshof vertrat diesbezüglich die Position, dass das Gericht zweiter Instanz eine öffentliche Anhörung abhielt, die von der Presse aufgezeichnet werden konnte, wodurch die Kontrolle über die Arbeitsweise der Justiz sichergestellt wurde.
die Transparenz wurde nicht beeinträchtigt, so dass kein Verfahrensverstoß vorlag, der die Hauptsache des Falles beeinträchtigte.
Aus inhaltlicher Sicht bezog sich die zentrale Frage auf die Meinungsfreiheit und ihre Grenzen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die beleidigte Äußerung in einer öffentlichen Debatte im Zusammenhang mit einer Person des öffentlichen Lebens gemacht wurde und keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung war.
Ausgewählte Bildquelle: Facebook-Seite der Labrisz Lesbian Association