Es sei ein großer Sieg für Ungarn, dass der Europäische Gerichtshof die österreichische Klage abgewiesen und am Mittwoch festgestellt habe, dass die Paks-Erweiterung in allen Punkten den EU-Vorschriften entspreche, sagte Außen- und Handelsminister Péter Szijjártó in Bukarest.

Auf Nachfrage bei einem Briefing in der Pause des NATO-Außenministertreffens begrüßte der Ministerialchef, dass das Gericht mit Sitz in Luxemburg die 2018 eingereichte Klage Österreichs, wonach die EU-Kommission die Paks genehmigt, abgewiesen habe Investitionen sollten annulliert werden.

Er nannte das Urteil einen großen Sieg Ungarns in Sachen Energiesicherheit und betonte, dass der Europäische Gerichtshof die in dem „unbegründeten Angriff“ aufgeführten Vorwürfe zurückwies.

"Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Zulassungsverfahren vollständig den Standards der Europäischen Union entspricht"

er definierte.

Péter Szijjártó betonte, dass unser Land sorgfältig darauf achtet, dass die Investition in Paks den strengsten Umweltschutz- und anderen professionellen Anforderungen entspricht, da die Sicherheit beim Bau eines Kernkraftwerks offensichtlich das wichtigste Thema ist.

Er betonte auch, dass die Richter in Luxemburg ebenfalls erklärten, dass die Finanzierung der Nuklearinvestition vollständig den europäischen Vorschriften entspricht.

"Sowohl bei der Genehmigung als auch bei der Finanzierung steht das Siegel des Europäischen Gerichtshofs auf der Investition in Paks"

er sagte.

„Wir haben es also geschafft, einen weiteren Angriff zu verhindern, wir haben es geschafft, ein weiteres Hindernis zu beseitigen“, fügte er hinzu.

Abschließend erwähnte der Minister auch, dass die EU zwar keine Sanktionen im Bereich der Kernenergie verhängt habe,

„Es gibt Institutionen, Banken und sogar Länder, die Brüssel-ähnlicher sein wollen als Brüssel und versuchen, den Bau in Paks auf alle möglichen illegalen Arten zu blockieren.“

Er forderte diese Akteure auf, das aktuelle Urteil zu berücksichtigen, wonach die Investition in jeder Hinsicht legal ist, und das Projekt in Zukunft nicht zu behindern, da es um die Sicherheit der Energieversorgung Ungarns und die Aufrechterhaltung der Ergebnisse gehe der Overhead-Reduktion.

Anspruch Österreichs

Österreich verklagte die Kommission im Jahr 2018, nachdem das EU-Gremium 2017 den Plan Ungarns genehmigt hatte, mit Hilfe des Atomindustriekonzerns Rosatom zwei neue Reaktoren in Paks zu bauen. 2015 leitete der EU-Vorstand eine Untersuchung ein, um zu klären, ob die Finanzierung des Ausbaus des Kraftwerks Paks den Vorschriften der Europäischen Union entspricht.

Während der Untersuchung stellte Brüssel fest, dass die ungarische Finanzhilfe für den Bau der beiden neuen Kernreaktoren staatliche Unterstützung enthält. Anfang März 2017 genehmigte der Ausschuss den Zuschuss schließlich auf Grundlage der EU-Beihilfevorschriften, weil er der Ansicht war, dass die Höhe des Zuschusses in einem angemessenen Verhältnis zu den gesetzten Zielen steht und den zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Betrag nicht übersteigt. Österreich hat diese Genehmigung vor dem EU-Gericht angefochten und damit argumentiert

Kernenergie ist einerseits keine nachhaltige Energiequelle, andererseits gibt sie nicht die richtige Antwort auf den Klimawandel.

Die Wiener Verwaltung rügte unter anderem, dass die Entscheidung der Kommission gegen Vergabevorschriften verstoße, deren Einhaltung untrennbar mit dem Zweck der Förderung verbunden sei, zu einer unverhältnismäßigen Verzerrung des Marktwettbewerbs führe und die Gewährung der Förderung nicht der Allgemeinheit diene Interesse.

Das EU-Gericht wies die österreichischen Positionen zurück und wies darauf hin:

Die EU-Mitgliedstaaten können die Zusammensetzung ihrer Energiestruktur frei bestimmen, und der Ausschuss kann nicht verlangen, dass öffentliche Mittel für alternative Energiequellen bereitgestellt werden.

Gegen die Entscheidung des EU-Gerichtshofs kann Österreich innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach Zustellung Berufung einlegen. Im Juli reichte Wien zudem Klage beim EU-Gericht ein, weil das Europäische Parlament auf Vorschlag der Europäischen Kommission Atom- und Erdgasenergie als „grüne und nachhaltige“ temporäre Energieträger eingestuft hat.

MTI

Titelbild: Sichtplan des Projekts Paks II/Paks II Zrt.