Zusammen mit der Anhebung des Mindestlohns steigen ab Januar auch die Beträge der Familienbeihilfen, teilte der für Familien zuständige Staatssekretär des Ministeriums für Kultur und Innovation am Dienstag auf seiner Social-Media-Seite mit.

Auf der Facebook-Seite von Ágnes Hornung ist neben dem Bild unten Folgendes zu lesen:

familiäre Betreuung

Mit der Anhebung des Mindestlohns ab 1. Januar 2023

der Höchstbetrag der Kinderbetreuungsgebühr (GYED) beträgt 324.800 HUF brutto,

der Absolvent GYED beträgt 162.400 HUF brutto für Studierende im Bachelorstudium und 207.480 HUF brutto für Studierende im Masterstudium,

die häusliche Betreuungsgebühr für Kinder (GYOD) wird auf 232.000 HUF brutto steigen!

Familien stehen bei uns an erster Stelle!