Die Klage der Europäischen Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union bezüglich des als Kinderschutzgesetz bekannten ungarischen Gesetzespakets sei eingegangen, teilte das EU-Gericht am Dienstag mit.

Das in Luxemburg ansässige Gericht der Europäischen Union erklärte: In der Klage der Europäischen Kommission gegen Ungarn, die am Dienstag eingegangen ist, wendet es sich gegen die Gesetzgebung, die ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter sicherstellt, sowie gegen die Verbote und Beschränkungen, die in zum Schutz von Kindern von der ihrem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität abweichen, beziehen sie sich auf eine Geschlechtsumwandlung und die Förderung und/oder Zurschaustellung von Homosexualität.

Die Forderung sei im Gerichtsregister unter der Fallnummer C-769/22 eingetragen worden, hieß es.

MTI

Foto: Europäisches Parlament