Sie können das Babygeld für weitere zwei Jahre beantragen, kündigte die Staatssekretärin für Familien des Ministeriums für Kultur und Innovation an. Ágnes Hornung erklärte, dass das Mutterschaftsgeld unter unveränderten Bedingungen bis zum 31.12.2024 beantragt werden kann.


Zur Erläuterung der Einzelheiten sagte er, dass Ehepaare weiterhin einen Kredit von bis zu zehn Millionen Forint als Darlehen zur freien Verwendung beantragen können; wenn die Mutter zwischen 18 und 41 Jahre alt ist und das erste Kind innerhalb von fünf Jahren geboren wird, ist das Darlehen zinslos, nach dem zweiten Kind werden 30 Prozent der Restschuld erlassen, nach dem dritten die Die gesamte Schuld wird erlassen.

Ágnes Hornung kündigte außerdem an, dass ab dem 1. Januar Frauen mit Studiendarlehen ihre gesamten Studiendarlehensschulden erlassen werden, wenn sie während des Studiums oder innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss ein Kind zur Welt bringen.

Unter den neuen familienunterstützenden Elementen sprach die Staatssekretärin auch über die SJ-Befreiung für Mütter unter 30 Jahren. Nach der neuen Maßnahme erhalten Frauen, die ein Kind unter 30 Jahren gebären oder adoptieren – unabhängig davon, ob sie verheiratet, ledig oder geschieden sind – einen Sozialversicherungsfreibetrag bis zum Durchschnittslohn, der ab dem Alter geltend gemacht werden kann von 12 Wochen bis Ende des Jahres, bis die Mutter 30 Jahre alt wird - erklärte Ágnes Hornung.

Er sagte auch, dass Familien, die chronisch kranke oder schwerbehinderte Kinder erziehen, ab Januar einen zusätzlichen Steuernachlass in Höhe von 10.000 HUF zusätzlich zu den bestehenden Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, und die Gebühr für die häusliche Betreuung von Kindern (gyod) 232.000 HUF brutto betragen wird.

MTI

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