Ab dem 1. Januar wird das Unterstützungsprogramm zur Vorbeugung und Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten, das aus dem Staatshaushalt finanziert wird und dem Viehsektor hilft, mit neuen Inhalten wieder verfügbar sein, teilte das Landwirtschaftsministerium MTI mit.
Der grundlegende Zweck dabei sei es, zum Schutz vor Tierkrankheiten beizutragen und den günstigen Gesundheitszustand von Nutztieren zu erhalten, fügten sie hinzu.
Es wurde geschrieben, dass Tierhalter, die am Wiederanlaufförderprogramm teilnehmen, nach Rechnungstellung für Leistungen, die nach dem 1. Januar 2023 erbracht wurden, eine Förderung beantragen können.
Die Änderung des als Nr. 148 bekannten Erlasses im Einklang mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, den heutigen Herausforderungen und Erwartungen in Bezug auf die Tiergesundheit ermögliche einen gezielteren und spezifischeren Einsatz von Ressourcen, fügten sie hinzu.
Nach fachlicher Überprüfung der bisherigen Förderziele wurden einige nicht mehr gerechtfertigte Tierseuchen gestrichen oder modifiziert, wodurch eine gezielte Umschichtung der Ressourcen ermöglicht wurde. Darüber hinaus wurden aus Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten Proben kombiniert, die für das Screening mehrerer Krankheiten bei derselben Tierart geeignet sind.
Die geänderte Gesetzgebung zielt auch darauf ab, die Durchführung von Tests zum Schutz vor antimikrobieller Resistenz, einem der bedeutendsten Gesundheitsprobleme unserer Zeit, zu unterstützen. Auf der Grundlage des neuen Rechtstitels können Kleinviehhalter die Förderung beantragen, um ihre Herden gezielt mit Antibiotika zu behandeln, schreiben sie.
Gemäß der geänderten Verordnung wurden zur Sicherstellung der wichtigsten Tiergesundheitsmaßnahmen die Subventionsbeträge für einige Dienstleistungen erhöht. Die Unterstützung und ihre Änderungen können erheblich dazu beitragen, die Bekämpfung von Tierseuchen effektiver zu gestalten.
Einzelheiten über den Antrag sind auf der Website des ungarischen Staatsschatzes verfügbar, teilte das Landwirtschaftsministerium in einer Erklärung mit.
Quelle: MTI/MH
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