Der Fall eines Ephebophilen, der im Alter von 39 Jahren Sex mit einer 15-jährigen Studentin hatte, erregte die ungarische Öffentlichkeit, und die Frage der Volljährigkeit wurde sofort diskutiert. In diesem Zusammenhang hat das Szent István Institut erhoben, wie sich die Vorschriften in anderen Ländern entwickeln.
In Ungarn liegt laut Strafgesetzbuch die absolute Altersgrenze bei 12 Jahren, das Schutzalter bei 14 Jahren. Das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs kann nur von einer Person über 18 Jahren begangen werden, aber im Fall einer Person unter 12 Jahren wird sexuelle Gewalt (kriminell) definitiv begangen, unabhängig von der Einwilligung und dem Alter der anderen Partei . Bei Personen zwischen 12 und 14 Jahren liegt jedoch keine Straftat vor, wenn der andere das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Gleichzeitig ist das sexuelle Zusammenleben eines Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren und einer Person über 18 Jahren strafbar, wenn letzterer gegenüber ersterem seine Macht oder seinen Einfluss missbraucht hat.
In Europa liegt das niedrigste Einwilligungsalter bei 14, das höchste bei 18:
Die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren in 14 Ländern (Albanien, Österreich, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Liechtenstein, Ungarn, Mazedonien, Montenegro, Deutschland, Portugal, Italien, San Marino, Serbien);
Die Altersgrenze liegt bei 15 Jahren in 12 Ländern (Tschechische Republik, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Island, Polen, Monaco, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien);
Die Altersgrenze liegt in 20 Ländern (Aserbaidschan, Andorra, Nordzypern, Belgien, Vereinigtes Königreich, Kasachstan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Finnland, Weißrussland, Georgien, Niederlande, Moldawien, Norwegen, Russland, Armenien, Spanien, Schweiz, Ukraine) bei 16 Jahren ) ;
Die Altersgrenze liegt in Zypern und Irland bei 17 Jahren;
18 ist die Altersgrenze in Malta, der Türkei und dem Vatikan.
Außer Ungarn haben nur acht Länder (Österreich, Griechenland, Niederlande, Kroatien, Italien, Rumänien, Schweiz, Schweden) eine Ausnahmeregelung eingeführt ( siehe hier
Im Rest der Welt sind die Vorschriften ziemlich gemischt, wobei das Schutzalter zwischen 11 und 21 Jahren liegt: 11 in Nigeria, 12 auf den Philippinen, 20 in Südkorea und 21 in Bahrain.
In den USA und Asien liegt sie typischerweise zwischen 16 und 18 Jahren, in Europa zwischen 14 und 18 Jahren, während in Afrika beide Extreme vorkommen. In einigen Ländern gibt es keine Altersgrenzen, aber jeder außereheliche Sex ist gesetzlich verboten – typischerweise in islamischen Ländern. Zum Beispiel in Afghanistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Iran, Jemen, Katar oder Saudi-Arabien.
Zivilisten-Info: Es ist klar, dass der LGBTQ- und Pseudo-Zivilaktivist, der den 15-jährigen Jungen entstellt hat, seine Machtposition missbraucht hat, sodass er – obwohl die Entscheidung dem Gericht obliegt – vermutlich ein Verbrechen begangen hat. Darüber hinaus eine schockierende und unerhörte Tat. Offensichtlich sollte der Gesetzgeber prüfen, wie die BTK in Bezug auf sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern klarer und ja(!) weiter verschärft werden kann. Ich sehe, dass ein Erwachsener definitiv eine Machtposition über ein Kind hat, unabhängig davon, ob es Zustimmung gibt oder nicht. Ein Erwachsener hat bereits Rechte, Kompetenzen und existenzielle Möglichkeiten, was durchaus Macht über einen Jugendlichen unter 18 Jahren bedeuten kann. Die Möglichkeit des Machtmissbrauchs verwirklicht sich also nicht nur mit der unmittelbaren Vorgesetztenstellung, sondern auch mit dem Erwachsensein selbst. Gesetzgeber sollten dies für den Frieden und die moralische Sicherheit unserer Kinder berücksichtigen.
Quelle: vasarnap.hu
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