Die Europäische Kommission hat ein ungarisches Programm in Höhe von 1 Milliarde Euro (ca. 379 Milliarden HUF) genehmigt, um Unternehmen zu unterstützen, die im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine mit erhöhten Energiekosten konfrontiert sind, teilte das Brüsseler Gremium am Donnerstag mit.
Es wurde angekündigt: Das ungarische Programm wurde auf der Grundlage des am 9. März angenommenen sogenannten temporären Krisen- und Übergangsrahmens genehmigt, der darauf abzielt, Maßnahmen zu unterstützen, die in Schlüsselsektoren ergriffen werden, um den grünen Übergang zu beschleunigen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
Der neue Rahmen modifiziert und erweitert teilweise den vorübergehenden Krisenrahmen für staatliche Beihilfen, der am 23. März 2022 verabschiedet und anschließend geändert wurde, der es den Mitgliedstaaten ermöglichte, ihre Volkswirtschaften in der aktuellen geopolitischen Krise zu unterstützen.
In Bezug auf die ungarische Maßnahme erinnerte die Ankündigung:
Ziel des Programms ist es, einen Teil der gestiegenen Kosten für Erdgas und Strom sowie Wärme und Kälte aus deren direkter Nutzung zu decken.
Das Programm besteht aus der Unterstützung von Mehrkosten aufgrund außergewöhnlicher Energiepreissteigerungen und wird in Form von Darlehen und Bürgschaften umgesetzt. Mit Ausnahme des Finanzsektors und der als potenziell umweltschädlich eingestuften Sektoren steht die Maßnahme allen Unternehmen offen, unabhängig von Größe und Branche.
In ihrer Begründung erklärte die Europäische Kommission: Der Vorstand stellte fest, dass das ungarische Programm die im vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen festgelegten Bedingungen erfüllt. Die Maßnahme sei notwendig, angemessen und verhältnismäßig, um die schwere Störung in der Wirtschaft des betroffenen Mitgliedstaats zu beseitigen, schrieben sie.
Außerdem wurden sie informiert: Die Gesamtförderung pro Begünstigten darf 50 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen und maximal 4 Millionen Euro betragen. Begünstigte können zusätzliche Unterstützung erhalten, die 40 Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 100 Millionen Euro nicht übersteigt. Energieintensive Unternehmen können bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden, die Obergrenze liegt bei 50 Millionen Euro.
Darüber hinaus haben energieintensive Unternehmen, die in besonders betroffenen Branchen tätig sind, Anspruch auf eine Förderung in Höhe von maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu einer Förderhöchstgrenze von 150 Millionen Euro. Die Unterstützung werde bis zum 31. Dezember 2023 gewährt, teilte der EU-Ausschuss mit.
Quelle: MTI