Bei manchen Familienhilfeverfahren müssen weniger Unterlagen als bisher eingereicht werden und der obligatorische Nachweis der Studierendeneigenschaft entfällt. Mehr als hunderttausend Eltern sind von der Erleichterung des GYED- und Familienbeihilfeantrags betroffen.

Die Regierung vereinfacht und beschleunigt die Verwaltung der individuellen Familienbeihilfe weiter – die darauf abzielenden Gesetzesänderungsvorschläge wurden dem Parlament am Mittwoch vom Kabinettsbüro des Ministerpräsidenten und dem Ministerium für Kultur und Innovation (KIM) vorgelegt.

KIM schrieb in seiner Stellungnahme vom Mittwoch: Wenn die Änderungen vom Parlament angenommen werden, dann müssten in einigen Familienhilfeverfahren weniger Unterlagen eingereicht werden als bisher, außerdem werde der obligatorische Nachweis der Studierendeneigenschaft nicht mehr benötigt, so Eltern bis auf wenige Ausnahmen keinen Nachweis erbringen müssen.

Sie betonten, dass seit 2010 das vorrangige Ziel der Regierung die Förderung von Kinderwunsch und Kindererziehung ist, um Familien zu stärken, wofür sie ein breites und stabiles Familienunterstützungssystem geschaffen hat und betreibt. Heute stehen Familien mehr als 30 Maßnahmen zur Verfügung, die konkrete Hilfe im Alltag leisten. Die Art und Weise ihrer Nutzung wird jedes Jahr von der Regierung überprüft, um sicherzustellen, dass ungarische Familien sie mit noch weniger administrativen Verpflichtungen als zuvor nutzen können.

Den Angaben zufolge nach den aktuellen Änderungsvorschlägen

unter anderem entfällt die obligatorische Überprüfung des Schüler-/Studentenstatus. Abgesehen von wenigen Ausnahmefällen kann ab dem 1. September 2023 während der Schulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler das 16. Nach Beendigung der Schulpflicht kann der/die Studierende sein/ihr Rechtsverhältnis als Student/in mit einem gültigen Studierendenausweis bis zum Ende des Rechtsverhältnisses als Student/in an einer Hochschule nachweisen

erklärte das Ministerium.

Das hat auch das Ministerium erwähnt

Der Entwurf enthält Verfahrenserleichterungen für Eltern, die Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (GYED) für ihr Kind hatten. Für sie wird ab dem 1. Juli 2024 nach Wegfall des Anspruchs auf den Kinderbetreuungsbeitrag automatisch der Kinderbetreuungsunterhalt (GYES) ermittelt. Damit sind mehr als hunderttausend versicherte Eltern von der Antragspflicht befreit.

Dem Vorschlag zufolge soll künftig einer der getrennt lebenden Elternteile einen Antrag auf 50:50-Aufteilung der Familienbeihilfe stellen können. Eine weitere Änderung besteht darin, dass auch der leibliche Vater Anspruch auf Mutterschaftsgeld erhalten kann, wenn die Mutter vor der Antragstellung verstirbt und der Vater das Kind betreut

- liest die Aussage.

MTI

Foto: MTI/Márton Mónus