Mit 169 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und 12 Enthaltungen nahm das Parlament den vorgelegten Gesetzentwurf an, der Hausbrunnen von der Ausnahme ausnimmt, die nicht tiefer als fünfzig Meter sind und keine wasserdichte Schicht berühren und zuvor ohne Lizenz errichtet wurden 1. Januar 2024, ab der Lizenzpflicht. Gleichzeitig ist für die Errichtung neuer Brunnen weiterhin eine Genehmigung erforderlich.
Basierend auf der Landeskarte der wasserschutzrechtlich zu schützenden Gebiete sieht die Novellierung des Wasserwirtschaftsgesetzes als Grundregel vor, dass Hausbrunnen, die nicht tiefer als fünfzig Meter sind und die erste Wasserstelle nicht berühren, abgedichtet werden dürfen Die Einrichtung, der Betrieb und die Schließung einer Wasserschicht können durch Mitteilung an die Wasserbehörde erfolgen. Gleichzeitig unterscheidet der Gesetzgeber auch Bereiche, die aus Sicht des Gewässerschutzes kein Risiko darstellen, und hält es dann für nicht erforderlich, die Genehmigungspflicht für Hausbrunnen beizubehalten.
Der Begründung zufolge verursachen solche Brunnen keine nennenswerten Auswirkungen auf die Umwelt, sie gefährden weder die gute Qualität der derzeitigen oder künftigen Wasserbasen, die die Trinkwasserversorgung gewährleisten, noch die Wasserentnahme aus ihnen.
Quelle: Ungarische Nation