Möglichkeiten der Haushaltskontrolle über die Europäische Union und ihre Institutionen und das Problem der Verantwortungsteilung im Kontrollsystem (Teil 1)
Wir haben bereits viel darüber gehört, wie rigoros und institutionell die Europäische Union die effiziente, effektive und korruptionsfreie Verwendung von EU-Mitteln kontrolliert. Auch die Art und Weise, wie die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten mit den eingesammelten öffentlichen Geldern umgehen, ist ein tägliches Thema. Aber nur wenige haben erkannt, dass der Haushalt der Europäischen Union selbst auf öffentlichen Geldern basiert, und wir haben nur wenige Informationen darüber, wie und wer deren Verwendung kontrolliert und wie mögliche Missbräuche sanktioniert werden.
Die grundlegende Aufgabe der Europäischen Union besteht darin, die Transparenz der Arbeitsweise ihrer eigenen Institutionen und Agenturen sowie deren wirksame Finanzkontrolle sicherzustellen.
Was die Finanzierung der EU-Institutionen angeht, hat die Europäische Kommission den größten Anteil an Unterstützung. Der Gesamthaushalt ist in zehn Teile gegliedert, einen für jede Institution. Während der relevante Teil der anderen Institutionen im Wesentlichen aus Verwaltungskosten besteht, besteht der Teil der Kommission (Abschnitt III) aus den Betriebskosten finanzieller Maßnahmen und Programme sowie den Verwaltungskosten für deren Umsetzung (technische Hilfe, Agenturen und Personal). Im Jahr 2022 machten die gesamten Verwaltungsausgaben – also die Führung der EU-Bürokratie – 6,26 % des Gesamthaushalts von 169,52 Milliarden Euro aus (dieser Anteil ist seit Jahren in etwa unverändert).
Externe und interne Aspekte der Kontrolle auf EU-Ebene
der Verwaltung von Institutionen und Fraktionen auf EU-Ebene .
Das Wesen der internen Kontrolle:
• Alle Institutionen werden zunächst von Lizenzbeamten und Buchhaltern überprüft.
• Danach übt der interne Prüfer des Instituts die Kontrolle aus.
Im Mittelpunkt der externen Prüfung steht die Rolle des Europäischen Rechnungshofs:
• Die externe Prüfung wird von den nationalen Rechnungsprüfungsinstitutionen und dem Europäischen Rechnungshof (EuRH) präzise durchgeführt, der gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union jedes Jahr einen detaillierten Bericht an die Haushaltsbehörde vorlegt ( AEUV).
• Dieser Bericht enthält eine Zuverlässigkeitserklärung
„in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge“.
• Der Rechnungshof erstellt außerdem jährliche Berichte über die Ausführung des Gesamthaushaltsplans, einschließlich der Haushalte aller Institutionen und Partnereinrichtungen.
• Veröffentlichung separater Jahresberichte über EU-Agenturen und -Einrichtungen.
• Erstellt separate Berichte zu anderen spezifischen Themen (Leistungs- und Compliance-Audits).
• Abgabe von Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Gesetzen, die erhebliche Auswirkungen auf die Finanzverwaltung von EU-Institutionen usw. haben.
Diese Elemente bilden den Kontrollrahmen innerhalb der Europäischen Union, der grundsätzlich ein geeigneter und effizienter Mechanismus sein sollte, um Finanzmissbrauch innerhalb einzelner Institutionen und Agenturen herauszufiltern.
Verteilung der Haushaltsquoten auf die EU-Institutionen
Die Verwaltungskosten machten im Jahr 2013 der Europäischen Union Dieser belief sich auf rund 8,4 Milliarden Euro und lag damit 1,8 % über dem Vorjahreswert. Davon entfielen 3,3 Milliarden Euro auf die Europäische Kommission und 3,5 Milliarden auf die übrigen EU-Institutionen. Hochgerechnet auf die Ausgaben der gemeinsamen Institutionen für die Finanzperiode 2014–2020 (mehrjähriger Rahmen) bleiben die Verhältnisse in etwa gleich. Die gesamten Verwaltungskosten werden sich in den sieben Jahren nach der bisherigen Prognose auf 6,6 % des EU-Haushalts belaufen, davon entfallen 5,18 % auf die Ausgaben der gemeinsamen Institutionen.
Die interinstitutionelle Verteilung der Ausgaben – basierend auf gerundeten Verhältnissen – betrug 40 % für die Europäische Kommission und 20 % für das Europäische Parlament, verglichen mit nur 7 % für den Rat der Europäischen Union und 15 % für die Arbeit der anderen EU Institutionen. Einen erheblichen Kostenanteil stellen die Pensionen der EU-Beamten mit einem Sechstel (16 %) sowie die Kosten der europäischen institutionellen Bildung dar. (Die Quelle der oben beschriebenen Zahlen: International Training Center for Public Service der National University of Public Service: The EU's public Administration Rules. Bildungsressource, 2013.)
Es ist eine wichtige Entwicklung, dass die Europäische Union – insbesondere in den Krisenzeiten der letzten fünfzehn Jahre – die ständig wachsende Zahl institutioneller, behördlicher usw. verwalten muss. Aufgabenkosten, wodurch die Wirksamkeit der Finanzkontrolle noch stärker in den Vordergrund gerückt wird. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass die proportionale Verteilung der gemeinsamen institutionellen Kosten im Laufe der Jahre weitgehend unverändert geblieben ist und dass die Kommission den relativen Großteil dieser Ausgaben trägt.
Fortgesetzt werden!