Die Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen die Verurteilung des ehemaligen lutherischen Pfarrers und linken Politikers ersten Grades wegen Verschlimmerung ein.
Das Budapest II. und III. Bezirksgericht am 12. Juni
befand László Donáth, einen ehemaligen lutherischen Pfarrer, wegen zweier aufeinanderfolgender Anklagen wegen unsittlicher Körperverletzung und körperlicher Gewalt für schuldig,
Dafür habe er im Jahr 2019 mehrfach sexuell belästigt und, so der Vorwurf, einen der Mitarbeiter der Gaudiopolis Békásmegyeri Evangelical Charity erdrosselt, was ihm bei einem Streit gelungen sei.
Für all diese Taten verurteilte das Gericht den Vater der derzeitigen EP-Abgeordneten Anna Donáth zu einer Geldstrafe von einer Million Forint.
In dem mehrjährigen Strafverfahren wurde vergangene Woche zum zweiten Mal ein Urteil ersten Grades verkündet. Der ehemalige MSZP-Abgeordnete, dessen rechtlicher Vertreter der Justizminister der Medgyessy-Regierung, Péter Bárándy, ist, wurde vom Gericht zunächst ohne Gerichtsverfahren zu zweieinhalb Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.
Donáth beantragte jedoch eine Anhörung, und am Ende des Verfahrens wurde er lediglich der Verleumdung für schuldig befunden, seine Strafe wurde erheblich verkürzt und ihm wurde lediglich eine Geldstrafe von sechshunderttausend Forint auferlegt. Im Falle einer Unanständigkeit wurde das Verfahren eingestellt.
Anna Donáths Vater wurde wegen Körperverletzung und unsittlicher Körperverletzung verurteilt
Die Staatsanwaltschaft leitete die Aufhebung des Urteils ein
Gerade weil das Gericht auch im Falle einer Einstellung des Verfahrens eine gesetzliche Verpflichtung zur Sachverhaltsfeststellung im Verfahrensteil wegen der Straftat der fahrlässigen Körperverletzung gehabt hätte.
Das Metropolitan Court gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, hob das erstinstanzliche Urteil auf und ordnete die II. an. und III. Bezirksgericht. Die Verteidigung kündigte letzte Woche Berufung gegen den verkündeten Schuldspruch an, doch die Staatsanwaltschaft forderte drei Tage Bedenkzeit.
Laut einer Erklärung des Metropolitan Prosecutor's Office wird die Staatsanwaltschaft auch Berufung einlegen, sogar wegen Verschlimmerung
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verfügt die Geldbuße nicht über genügend Abschreckungskraft,
Die Tatsache, dass der Angeklagte laut Urteil seine Position und sein Vertrauensverhältnis zur Begehung der Straftat genutzt habe, erhöhe die Gefahr für die Gesellschaft.
Die Staatsanwaltschaft schlägt daher vor, László Donáth zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. Da nun beide Parteien Berufung eingelegt haben, steht fest, dass das erstinstanzliche Urteil nicht rechtskräftig wird, das Verfahren wird in zweiter Instanz vor dem Hauptstadtgericht fortgesetzt.
Ausgewähltes Bild: Mandiner / Márton Ficsor