Besonders junge Menschen, die während ihres Studiums Kinder bekommen, können mit Familienzuschüssen rechnen, teilte der für Familien zuständige Staatssekretär des Ministeriums für Kultur und Innovation am Freitag auf seiner Facebook-Seite mit.

Ágnes Hornung schrieb: Absolventen-Gyed, Befreiung von der Einkommenssteuer für junge Menschen unter 25 Jahren oder Mütter unter 30 Jahren, Ermäßigung für erstverheiratete Paare, Mutterschaftsgeld, Familiensteuerermäßigung sind für diejenigen verfügbar, die während ihres Studiums eine Familie gründen, und auch einen erheblichen Rabatt, den sie vom Studienkredit erhalten oder ihnen sogar erlassen werden können.

Die Graduiertenbeihilfe wird von der Geburt des Kindes bis zum Alter von 2 Jahren gezahlt und ihre Höhe erhöht sich jedes Jahr mit der Erhöhung des Mindestlohns und des garantierten Mindestlohns: Im Jahr 2023 beträgt sie 162.400 HUF für einen Bachelor-Abschluss und 207.480 HUF für einen Masterabschluss. Wichtig zu wissen ist, dass der SJA-Rabatt für Jugendliche unter 25 Jahren und für Mütter unter 30 Jahren bei der Graduiertenschule in Anspruch genommen werden kann, sodass Jugendliche Leistungen in höherer Nettohöhe erhalten können. Und wenn die Empfänger des Graduiertenkollegs während der Auszahlung der Leistung oder innerhalb eines Jahres nach deren Beendigung ein weiteres Kind bekommen, könnten sie auch nach dem jüngeren Kind Anspruch auf die Leistung haben, erklärte der Staatssekretär.

Daran erinnerte auch Ágnes Hornung

Frauen unter 30 Jahren wird der gesamte Betrag ihrer ausstehenden Studienkreditschulden nach der Geburt ihres ersten Kindes ab dem 1. Januar erlassen, wenn sie während ihrer Hochschulausbildung oder innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Abschluss ein Kind bekommen.

Und Frauen mit Studien- oder Ausbildungskrediten, die später ein Kind bekommen, können bei der Geburt oder Adoption des ersten Kindes eine Aussetzung der Kreditrückzahlung beantragen, für das zweite Kind wird die Hälfte der Restschuld erlassen, im Falle von Mit der Ankunft des dritten Kindes werden sie von der Zahlung des gesamten Restkredits befreit - machte der Staatssekretär darauf aufmerksam.

Ágnes Hornung erwähnte auch, dass junge Menschen, die unter 25 Jahren eine Arbeit aufnehmen, bis zur Höhe des Durchschnittslohns von der Zahlung der Sozialversicherung befreit sind und ab dem 1. Januar Frauen mit Kindern unter 30 Jahren nicht mehr zahlen müssen bis zum 30. Lebensjahr Einkommensteuer zahlen.

Wenn junge Menschen heiraten, können sie von der Steuerermäßigung für Erstverheiratete sowie von der Möglichkeit eines Babysitter-Zuschusses profitieren, der im nächsten Jahr von 10 Mio. HUF auf 11 Mio. HUF erhöht wird.

- fügte der Staatssekretär hinzu.

Schließlich schrieb Ágnes Hornung auch darüber, dass der Staat die Starthilfe für das Kind auf einem Startgeldkonto hinterlegt und auch Familienmitglieder und Bekannte Geld auf den Baby Bond überweisen und so dem Kind helfen können zukünftiger Lebensbeginn nach dem 18. Lebensjahr. Für den Baby Bond gilt ein besonderer Zinssatz: Seit dem 1. Februar ist die jährliche Verzinsung nun auf 17,5 Prozent gestiegen.

MTI

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