Nachdem Ministerpräsident Viktor Orbán erklärt hatte, dass es in Ungarn nicht möglich und auch in Zukunft nicht möglich sei, eine Demonstration der Sympathie für Terrororganisationen zu organisieren, wandte sich die TASZ an das Gericht. Ich möchte wissen, ob das Verbot gerechtfertigt ist. Nach Ansicht des nationalen Sicherheitsexperten László Földi ist der Schritt der TASZ in mehrfacher Hinsicht besorgniserregend und es geht um nichts anderes als die Notwendigkeit, auch in Ungarn die Gesellschaft aufzumischen, die Menschen sollten nach ihren Werten und Gefühlen gegeneinander aufgedrängt werden berichtet Magyar Nemzet .

Laut Szabolcs Hegyi, einem Mitarbeiter von TASZ

Auch wenn die angespannte weltpolitische Lage durchaus gewisse Sicherheitsrisiken birgt, ist dies allein kein ausreichender Grund für das Verbot.

Auch der nationale Sicherheitsexperte László Földi, der als ehemaliger Einsatzleiter des Informationsbüros über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse über die Risiken solcher Ereignisse verfügt, äußerte sich zu diesem Thema.

- Die TASZ sollte sich frei fühlen, vor Gericht zu gehen, das entscheidet, wer Recht hat - sagte der Experte. Er fügte jedoch hinzu:

Bezeichnend ist in zweierlei Hinsicht, dass die NGO und die dahinter stehende Weltmacht mittlerweile ein Interesse daran haben, die Palästinenser in einem solchen Ausmaß zu unterstützen. Einerseits haben sie bis zum Ausbruch des israelischen Konflikts nahezu gegen solche Ereignisse vorgegangen und sind daher in ihrer Unterstützung der Palästinenser nicht konsequent. Andererseits ist es unwahrscheinlich, dass das wichtigste Problem auf der Welt, insbesondere nicht in Ungarn, darin besteht, ein Problem zu lösen, das mit Straßendemonstrationen viel einfacher zu lösen ist

Es könnte genau von den Kräften gelöst werden, die beispielsweise hinter solchen NGOs stehen und ein klares Interesse daran haben, Verwirrung zu stiften. Dabei geht es um nichts anderes als darum, dass die Gesellschaft in Ungarn durcheinandergebracht werden muss, Menschen entsprechend ihrer Werte und Gefühle gegeneinander aufgedrängt werden müssen. Das haben diese Organisationen mit ihren anderen Aktionen bereits millionenfach bewiesen

betonte Földi.

Der Experte stellte fest: Diese Organisationen stellen auch in dem Sinne ein nationales Sicherheitsrisiko dar, dass ihre Tätigkeit praktisch auf innere Hetze, auf die Infragestellung der Normalität der Gesellschaft und damit auf die Infragestellung und Schwächung des Sicherheitsgefühls der Menschen abzielt.

Auf Anfrage der Zeitung erinnerte unter anderem der Verfassungsrechtler Zoltán Lomnici jr. daran, dass die Polizei bisher sieben Anträge auf eine solche Demonstration abgelehnt habe. Er fügte hinzu:

Auch der 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedete Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbietet eindeutig Kriegspropaganda und die Unterstützung nationalen, rassischen oder religiösen Hasses; Es erlaubt auch die Einschränkung der Versammlungsfreiheit, wenn dies zum Schutz der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit oder der öffentlichen Moral oder der Rechte und Freiheiten anderer in einer demokratischen Gesellschaft erforderlich ist.

Gleichzeitig drangen die Militanten der Hamas und die von ihr angeführten militanten Gruppen in das Territorium des Staates Israel ein, töteten absichtlich Hunderte Zivilisten, nahmen Dutzende Geiseln und führten Frauen, Kinder, ältere Menschen und Behinderte in Gefangenschaft. Diese Taten stellen einen schweren Verstoß gegen die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht dar und werden auch als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Die unmenschlichen Taten der Hamas-Terroristen haben bereits Tausende Todesopfer gefordert.

Die pro-palästinensischen Demonstrationen sind daher moralisch und moralisch völlig inakzeptabel, in einem Europa, das auf der jüdisch-christlichen Kultur basiert, unzulässig und gegen die christliche Kultur, und diese kann bereits als verfassungswidrig eingestuft werden.

Die Polizei handelte im Einklang mit dem entsprechenden Artikel des Grundgesetzes,

wonach der Schutz der verfassungsmäßigen Identität und der christlichen Kultur Ungarns die Pflicht aller Staatsorgane sei.

Angesichts der Ereignisse in Gaza ist es wichtig zu betonen, dass das Zivilgesetzbuch. Nach dem Gesetz wird jeder, der öffentlich zur Unterstützung des Terrorismus aufruft oder auf andere Weise Propaganda zur Unterstützung des Terrorismus betreibt, mit einer Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren bestraft, betonte Zoltán Lomnici junior.

Titelbild: Illustration / Pro-palästinensische Demonstranten – Quelle: Twitter