Laut Gerichtsbeschluss hat der Bürgermeister nicht einmal vorübergehend Anspruch auf Steuerschutz.
Das Repräsentantenhaus hat entschieden: Gergely Karácsony wird nicht von der Zahlung der Solidaritätssteuer befreit, schrieb Finanzminister Mihály Varga auf seiner Social-Media-Seite.
Er stellte fest: Nachdem der vom Capital Tribunal gewährte unmittelbare Rechtsschutz abgelaufen war (am 17. Oktober), hob das Gericht auch die Entscheidung des Tribunals auf
Das Gericht akzeptierte die in der Berufung des Finanzministeriums dargelegten Gründe voll und ganz, d. h. das Finanzministerium hat die Steuerschulden des Kapitals bisher völlig rechtmäßig eingezogen.
Laut Gerichtsbeschluss hat Gergely Karácsony nicht einmal vorübergehend Anspruch auf Steuerschutz, er muss sich an die Gesetze halten und den Solidaritätsbeitrag zahlen, um ärmeren Siedlungen zu helfen – schloss der Finanzminister seinen Facebook-Beitrag.
Foto: Facebook / Gergely Karácsony