Die sächsische Organisation der rechtsradikalen Partei AfD wurde als Bedrohung für die deutsche Demokratie eingestuft. In der Stadt Pirna im Bundesland Sachsen erreichte der von ihnen unterstützte Kandidat im zweiten Wahlgang am 17. Dezember 38,5 Prozent der gültigen Stimmen (bei einer Wahlbeteiligung von 53,8 Prozent), was ausreichend war Sie gewinnen das Amt mit relativer Mehrheit. Tim Lochner, 53, gehört der AfD-Fraktion im Stadtrat an, ist aber selbst kein Parteimitglied. Das Erfolgsgeheimnis des Pirnaer Politikers könnte sein, was er zuvor sagte: „Wenn der Ausländeranteil in Kindergärten und Schulen in einem Bezirk 38 Prozent beträgt, ist das für mich der Ersatz der einheimischen Bevölkerung.“ Als Stadtdirektor versprach Lochner den Pirnaer Bürgern eine transparente, offene, klare und ergebnisorientierte Führung.
Die Grünen, die sonst in der Stadt über eine geringere Unterstützung verfügen, äußerten ihre Besorgnis: „Wir sind schockiert, dass der Bürgermeister einer Partei gewählt wurde, die der Verfassungsschutz letzte Woche als rechtsextremistisch eingestuft hat“, schrieb die Sächsischer Landesverband der Grünen am X. Anfang Dezember stufte der Verfassungsschutz Sachsen die AfD als nachweislich rechtsextreme Partei ein, womit (nach ähnlichen behördlichen Maßnahmen in Thüringen und Sachsen-Anhalt) die AfD in Sachsen bereits zum dritten Mal eine solche erhielt. Klassifizierung“ auf Landesebene. Lochner ist ein Politiker, der die dritte Wahl gewonnen hat und von der AfD unterstützt wird: In diesem Jahr gelang es ihr bisher, einen Landtagsposten in Thüringen, ebenfalls in Ostdeutschland, sowie den Titel eines Bürgermeisters eines Dorfes in Sachsen zu erringen -Anhalt.
In Pirna war die Stimmenverteilung (im zweiten Wahlgang) wie folgt: Tim Lochner (38,5 %), Kathrin Dollinger-Knuth (CDU) 31,4 %, Ralf Thiele (Freie Wähler) 30 %. Lochner lief bereits in der ersten Runde am 26. November auf Platz eins, erreichte aber nicht die für die Platzierung erforderlichen 50 Prozent. Anzumerken ist, dass zwischen 2001 und 2009 Markus Ulbig (CDU) und ab 2010 Klaus-Peter Hanke (Freie Wähler) Bürgermeister von Pirna sind. In den Kreissitzen und in den drei kreisfreien Städten Sachsens tragen die Bürgermeister den Titel Oberbürgermeister. Lochner hat nun die Kandidaten der beiden Parteien, die seit Jahrzehnten Bürgermeister der Stadt sind, hinter sich bestellt.
Im 26-köpfigen Stadtrat von Pirna (nach der Kommunalwahl 2019) hat die AfD insgesamt fünf Sitze, ebenso wie CDU und Freie Wähler jeweils fünf Sitze haben, während die Grünen beispielsweise nur zwei Sitze haben. Die Mitglieder des Stadtrats werden im Gegensatz zur siebenjährigen Amtszeit des Bürgermeisters für fünf Jahre gewählt. Der Bürgermeister kann von den Bürgern der Gemeinde „abgewählt“ werden; In einer Siedlung mit weniger als 100.000 Einwohnern ist zur Einleitung des Rückrufverfahrens ein Bürgerbegehren erforderlich, das von mindestens einem Drittel der Gemeindebürger unterzeichnet werden muss (bei über 100.000 Einwohnern kann auch ein kleinerer Anteil ausreichend sein).
Die deutsche Mainstream-Presse erwähnt im Zusammenhang mit dem möglichen Verbot auch, dass bisher „randständige neonazistische Parteien und Vereine, die keine Chance hatten, an die Macht zu gelangen“, im Fadenkreuz standen.
Einer der verfassungsrechtlichen Gründe für den Vorstoß könnte sein, dass in Deutschland das Verfassungsgerichtsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG dem vorbeugenden Schutz einer der tragenden Säulen des Staates, der Freiheit, dient , demokratische Grundordnung. Aufgrund der Eingriffsintensität im Zusammenhang mit Parteiverboten und zur Verhinderung von (politischen) Missbräuchen ist in Deutschland allein das Bundesverfassungsgericht befugt, über die Auslegung von Art. 21 Abs. 2 GG zu entscheiden – § 13 Nr 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) und auf der Grundlage von § 43 - über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei und das Verbot dieser Parteiorganisation.
Nach § 43 Abs. 1 BVerfGG sind zur Einleitung des Verfahrens ausschließlich folgende Verfassungsorgane berechtigt:
- der Bundestag (vertritt das deutsche Volk als Ganzes in der Legislative);
- der Bundesrat (vertritt die 16 Provinzen in der Legislative);
- die Bundesregierung;
- ist die Organisation einer Partei auf ein Bundesland beschränkt, kann auch die Regierung dieses Bundeslandes den Antrag auf Grundlage des § 43 Abs. 2 stellen.
Es ist bekannt, dass in der Türkei 1998 das türkische Verfassungsgericht die türkische Wohlfahrtspartei verboten hat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieses Verbot akzeptiert hat. Im März 2003 hat ein Gericht in Spanien die baskische Batasuna-Partei verboten, die als politisch galt Zweigstelle der ETA; Grundlage dieses Verbots war ein Gesetz vom 27. Juni 2002. Und die Liste aus der Geschichte Deutschlands ist lang:
- im Deutschen Reich wurden aufgrund eines von 1878 bis 1890 geltenden Gesetzes alle sozialistischen und sozialdemokratischen Organisationen verboten und ihre Tätigkeit als illegal eingestuft;
- in der Weimarer Republik war die NSDAP (nach Hitlers Münchner Bierputsch) vom 23. November 1923 bis zu ihrer Neugründung am 27. Februar 1925 verboten; das Verbot, das auch die Deutsche Volksfreiheitspartei betraf, wurde Ende Februar 1924 zügig aufgehoben;
- die Kommunistische Partei Deutschlands wurde im Frühjahr 1919, dann am 23. November 1923 (bis 28. Februar 1924) verboten;
- Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde die linke SPD am 22. Juni 1933 zur „Organisation gegen Volk und Staat“ erklärt und damit verboten, ab dem 16. Juli 1933 wurden auch alle Parteien außer der NSDAP von der neuen verboten Parteiengesetz, das seine Gründung verbietet;
- die II. Im Nachkriegsdeutschland wurde am 10. Oktober 1945 die NSDAP mit allen ihren Zweigen und Unterorganisationen verboten;
- Das NPD-Verbotsverfahren wurde 2001 von Bundestag, Bundesrat und der Bundesregierung (der ersten Regierung Schröders) gemeinsam eingeleitet, am 18. März 2003 jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen vom Bundesverfassungsgericht eingestellt ;
- Im Dezember 2013 legte der Bundesrat erneut beim Bundesverfassungsgericht Berufung auf ein Verbot der NPD ein, doch diesmal beteiligten sich die Bundesregierung (das zweite Kabinett Merkel) und der Bundestag nicht. Im März 2016 befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD und stellte auf Grundlage des Urteils vom 17. Januar 2017 fest, dass die Leiche keine „Anzeichen“ für eine „erfolgreiche Umsetzung ihrer verfassungswidrigen Ziele“ durch die Partei feststellte (so hieß es). nicht verboten).
Analysten nennen als rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit dem vorübergehenden Parteiverbot, dass das Gesetz leicht zu einem Instrument der politischen Hexenjagd werden kann, wenn sich beispielsweise die linke Machtelite in Deutschland dazu entschließt, diese verfassungsrechtliche Garantie in den Dienst ihrer Partei zu stellen Wenn man eigene politische Interessen verfolgt und - wie Brüssel es am 7. tat - das Verfahren nach Artikel es gegen konservative, nationale Regierungen anwendet, wird eine verfassungsrechtliche (gesetzliche) Garantie zum politischen Instrument. Zwischen dem mit dem Parteienverbot verbundenen gesellschaftlichen Interesse und der ebenfalls auf Verfassungsebene verankerten und europaweit anerkannten Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) klafft eine enge Lücke.
Was die Beliebtheit der AfD angeht, so liegt die Unterstützung der Partei nach neuesten Beliebtheitsmessungen in den westdeutschen Bundesländern im Allgemeinen bei etwa 16 Prozent, während sie in Ostdeutschland bei rund 29 Prozent liegt (was, wenn man sie auf mehrere ehemalige DDR-Staaten aufschlüsselt), bei rund 29 Prozent liegt Staaten, vertritt bereits ein Drittel der Wählerschaft). . Für das ganze Land bedeutet dies eine stabile Unterstützung von über 20 Prozent.
Der deutsche Mainstream sieht in der AfD ein ernstes politisches Risiko, da auch in der deutschen Gesellschaft die Zahl der Migrationsgegner zunimmt und die Linke zunehmend verzweifelt nach einer Lösung sucht, wie sie ihre eigene Macht behalten und die wachsende AfD unterdrücken kann.
Die Einstufung als Bedrohung der Demokratie kann der erste Schritt auf dem Weg zu einem Verbot sein.
Quelle: alaptorvenyblog.hu
Bild auf der Titelseite: Auf Aufruf der deutschen Oppositionspartei Alternative für Deutschland (AfD) demonstrieren sie am 8. Oktober 2022 vor dem Berliner Reichstag für Energiesicherheit und gegen Inflation.
Die Inschriften bedeuten: Unser Land ist das Erste. MTI/EPA/Hannibal Hanschke