Nicht nur, dass immer kleinere Verpackungen die Kunden in den Geschäften täuschen, sondern auch, dass die Hersteller dreist und heimlich die Preise erhöhen.

Um Kunden zu binden, reagierten Hersteller und Händler auf die enorme monetäre Verschlechterung im Jahr 2023 häufig mit „versteckten“ Preiserhöhungen.

Nachrichtenmagazin Spiegel berichtete, dass in Deutschland im vergangenen Jahr aufgrund von Verbraucherbeschwerden 104 Produkte in die Liste der Produkte mit „irreführender“ Verpackung aufgenommen wurden. Nach Angaben der Sammlung der Landesverbraucherzentrale Hamburg sind die meisten dieser Waren unter Süßigkeiten zu finden, bei manchen Pizzen und Ketchup ist die Verpackung jedoch irreführend, außerdem sind in der Liste auch Getränke und Parfüme enthalten.

Bereits zum zehnten Mal können Verbraucher in diesem Jahr darüber abstimmen, welches Produkt unserer Meinung nach den ersten Platz im Ranking belegen kann, also welches Produkt die irreführende Verpackung aufweist. Neben der Anzahl der Reklamationen wird auch die Höhe der Preiserhöhung berücksichtigt, um das „Endgültige“ zu erreichen. Zu den Kandidaten zählen Kaugummi, Schokolade, Eiscreme und Mundwasser.

Die vom Nachrichtenmagazin befragten Verbraucherschützer unterschieden zwölf Arten von Verpackungstricks für versteckte Preiserhöhungen:

1. Schrumpfinflation: In diesem Fall bleiben die Verpackung und der Preis unverändert, der Inhalt und die Menge der Ware werden jedoch kleiner.

2. „Es gibt mehr im neuen Gewand“: Die Verpackung ist neu und auch die Menge steigt, aber der Verbraucherpreis steigt überproportional.

3. „Jetzt günstiger“: Der Preis unseres Lieblingsprodukts wird reduziert – der Kunde wird über die gute Nachricht informiert, erfährt jedoch nicht mehr, dass nicht nur der Preis, sondern auch die Menge und das Gewicht der im Paket versteckten Ware angezeigt werden reduziert werden, und zwar in einem Ausmaß, das weit über den als Preisrückgang dargestellten Rückgang hinausgeht.

4. „Weniger Inhalt zu einem höheren Preis“: Eine scheinbar bescheidene Preiserhöhung ist tatsächlich eine ernsthafte Preiserhöhung, da die Preiserhöhung mit einem Rückgang des Volumens einhergeht.

5. „Händlerfalle“: Das gleiche Produkt ist in mehreren Filialisten zum gleichen Preis erhältlich, es gibt jedoch Händler, deren Verpackung weniger Inhalt verbirgt.

6. „Multipack“: Die in Multipacks versteckten Produkte sind kleiner als das Original, daher ist diese Verpackungsart nur scheinbar günstiger.

7. „Qualitätsvernichtende Inflation“: Gleichpreisige Bestandteile eines Produkts werden durch günstigere ersetzt.

8. „Dosierungstrick“: Der Hersteller ändert die Dosierungsanleitung, wodurch der Verbraucher das Produkt schneller nutzt.

9. „Rebranding“: Das gleiche Produkt wird unter einem neuen Markennamen auf den Markt gebracht und für die neue Marke wird ein neuer, natürlich deutlich höherer Preis festgelegt.

10. „Schrumpf-Inflation Plus“: Den Schrumpf-Inflation-Trick präsentiert der Hersteller mit einer erneuerten, größeren Verpackung, d. h. er reduziert nicht den Preis, sondern nur den Inhalt. Allerdings meint der ahnungslose Kunde, dass er aufgrund der größeren Verpackung eine größere Menge erhält.

11. „Produkttypen-Trick“: Einige der verschiedenen Produkttypen haben zwar weniger Inhalt in der Verpackung, die Ware bleibt aber gleich.

12. „Nettogewichtsänderung“: Der Hersteller ändert das Nettogewicht und den Preis des Produkts so oft und in so unregelmäßigen Abständen, dass der Kunde den Vorgang nicht nachvollziehen kann.

Economx

Ausgewähltes Bild: Pixabay