Laut MÁV werden sie nicht mehr benötigt.

Die S76-Züge zwischen Pilisvörösvár und Rákos werden ab dem 7. April als Pilot ohne Fahrkartenkontrolleure verkehren. Nach dem zweimonatigen Test- und Evaluierungsprozess soll der fahrerlose Verkehr laut MÁV-Start-Ankündigung auch auf die Vorort- und Überlandstrecken ausgeweitet werden.

Das am 1. März eingeführte neue Tarif- und Rabattsystem habe den Fahrkartentausch und das Reisen erheblich vereinfacht, sodass die ständige Anwesenheit von Fahrkartenprüfern in den Zügen nicht mehr erforderlich sei, kündigte Máv an.

Zunächst werden die S76-Flüge zwischen Pilisvörösvár und Rákos getestet, um zu sehen, wie sich die Modernisierung, die in Westeuropa und einigen Ländern der Region bereits üblich ist, aus Sicht der Fahrgäste und Lokführer auswirkt mehr Aufgaben erledigen als zuvor.

Nach der Abfahrt des Zuges werden die Fahrgäste darüber informiert, dass der jeweilige Zug ohne Reiseleiter fährt, und sie werden darauf hingewiesen, dass sie im Notfall die Notrufsäulen neben den Türen nutzen sollen.

Es wird weiterhin stichprobenartige Kontrollen geben

Sie können im Zug weiterhin nur mit einer gültigen Fahrkarte oder einem gültigen Pass fahren, es wird weiterhin stichprobenartige Fahrkartenkontrollen geben - warnt Máv.

Im ersten Monat der Pilotphase, während der vorübergehenden Schonfrist bis zum 5. Mai, erhebt die Eisenbahngesellschaft bei der Fahrkartenkontrolle eine zusätzliche Gebühr von 2.600 HUF für Fahrgäste, die ohne Schaffner ohne Fahrkarte, Passierschein oder gültiges Ticket in die S76-Züge einsteigen Reisedokument zusätzlich zum Preis, wenn es möglich war, am Abfahrtsort ein Ticket zu kaufen.

Ab dem 6. Mai müssen jedoch alle Fahrgäste, die nicht nachweisen können, dass sie berechtigt sind, ohne Fahrkarte oder Pass bzw. ohne Gebühr zu reisen, einen Zuschlag von 25.000 HUF auf den Fahrpreis zahlen.

Die Lokführer werden mehr zu tun haben

In Ermangelung eines Führers müssen die Lokführer über die Beschallungsanlage des Triebzugs Fahrgastinformationen per Live-Sprachausgabe bereitstellen und bei Bedarf die Hebevorrichtung für Rollstühle zum Be- und Entladen von Fahrgästen mit Behinderungen bedienen. Der Lokführer muss außerdem prüfen, ob beispielsweise die Türen richtig schließen oder die Klimaanlagen funktionieren.

In einer außergewöhnlichen Situation, beispielsweise bei einer Unterbrechung aufgrund eines Unfalls oder einer technischen Störung, könne das Eisenbahnunternehmen die betroffenen Züge vorübergehend unter Anwesenheit von Fahrkartenprüfern betreiben, heißt es in der Mitteilung.

Quelle: Weltwirtschaft

Foto: MTI / Zoltán Máthé