Die Bedingungen für die erneute Registrierung bei Kommunalwahlen unterscheiden sich von denen bei anderen Wahlen: Der Wähler kann sich nicht in einer Siedlung in Ungarn erneut registrieren, sondern nur in derjenigen, in der er bereits 30 Tage vor der Wahl seinen Wohnsitz festgelegt hat Wahl.

Bei der Wahl zum Europäischen Parlament können Wähler mit Wohnsitz in Ungarn auch in jede andere Siedlung in Ungarn wechseln, für den Wechsel bei der Kommunalwahl gelten jedoch Bedingungen.

Aufgrund des einheitlichen Verfahrens kann der Wähler bei einem Wechsel in eine Gemeinde, in der er keinen Wohnsitz hat, bei der EP-Wahl nur im dafür vorgesehenen Wahlbezirk der angegebenen Gemeinde wählen, während er bei der Kommunalwahl dort verbleibt Register des Wahlbezirks nach seinem Wohnort.

Wenn jemand bei der Wahl der Kommunalvertreter und Bürgermeister am 9. Juni nicht an seinem Wohnort (früher bekannt als sein ständiger Wohnsitz) anwesend ist, kann er die Kandidaten auch anhand seines Wohnortes (früher bekannt als sein vorübergehender Wohnsitz) wählen ), wenn sie dies initiieren.

Von dieser Möglichkeit kann der Wähler jedoch nur Gebrauch machen, wenn er seinen Wohnsitz mindestens 30 Tage vor der Wahl, also bis zum 11. Februar, angegeben und diesen erst am Tag der Wahl aufgegeben hat.

Wähler können online, www.valasztas.hu oder beim Gemeindeschreiber einer beliebigen Gemeinde beantragen, ihr Wahlrecht in der Gemeinde, in der sie leben, auszuüben. Der Antrag kann bis zum 31. Mai, 16 Uhr, eingereicht werden. Bisher haben sich mehr als 1.400 Wähler für die Kommunalwahl registriert.

Der Wähler kann auch im Falle einer Rückmeldung eine mobile Wahlurne beantragen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, im Wahllokal zu erscheinen, und er die mobile Wahlurne an seinen gemeldeten Wohnsitz oder an eine andere zugehörige Adresse beantragt demselben Wahlbezirk.

Die Möglichkeit der erneuten Registrierung steht auch Wählern mit Nationalitäten offen, mit der zusätzlichen Bestimmung, dass, wenn sich der Wähler für eine Siedlung erneut registriert, in der es für die betreffende Nationalität keine Wahlen auf Siedlungs- oder Regionalebene gibt, die Möglichkeit dazu entfällt Die Nationalitätenselbstverwaltung auf Siedlungs- oder Territorialebene stimmt für Ihre Kandidaten.

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Foto: Attila Balázs / MTI