Wurde zusätzlich zu dem zurückgezogenen Kandidaten eine reguläre Stimme für einen anderen Kandidaten abgegeben, muss diese als gültig angesehen werden.

Auf ihrer Sitzung am Mittwoch ordnete die Nationale Wahlkommission (NVB) eine Neuauszählung der ungültigen Stimmen bei der Bürgermeisterwahl an.

In ihrem mit 12 Ja- und 4 Nein-Stimmen gefassten Protokollbeschluss ordnete die NVB die Öffnung aller Wahlurnen in der Hauptstadt sowie die Überprüfung und Neuauszählung der ungültigen Stimmen bei der Bürgermeisterwahl am Sonntag an.

In der Entscheidung des Ausschusses verwies er darauf, dass aufgrund der Beweise davon ausgegangen werden könne, dass es sich um eine große Zahl ungültig erklärter Stimmen handele, die nach den Bestimmungen des Wahlgesetzes als gültig anzusehen seien Verfahren. Laut NVB ist eine Neuauszählung gerechtfertigt, um ein zufriedenstellendes Wahlergebnis festzustellen.

Die Stimmen werden dem Nationalen Wahlbüro (NVI) zugestellt, die Neuauszählung erfolgt durch die NVB, sie nutzt hierfür jedoch die Mitarbeit der NVI.

Attila Nagy, der Präsident des Amtes, gab nach der Entscheidung bekannt: Er weist die Bezirkswahlämter der Hauptstadt an, die ungültigen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl am Donnerstag bis 16.00 Uhr beim NVI einzureichen. Bei der Öffnung der Wahlurnen werden auch Mitglieder des örtlichen Wahlausschusses anwesend sein.

Die NVB beginnt – in Zusammenarbeit mit der NVI – am Freitagmorgen mit der Neuauszählung der 24.592 ungültigen Stimmen und wird voraussichtlich an diesem Tag abgeschlossen sein; die Auszählung der Stimmen wird der Presse zugänglich gemacht.

Für die Neuauszählung verwendet die NVB die im Rundschreiben des Metropolitan Elections Office zum Wahltag enthaltenen Richtlinien, wonach eine reguläre Stimme, die zusätzlich zu dem zurückgezogenen Kandidaten für einen anderen Kandidaten abgegeben wurde, als gültig angesehen werden muss.

Die NVB hat sechs Tage Zeit, um über die Berufung zu entscheiden.

Der Bürgermeisterkandidat Dávid Vitézy legte bei der NVB Berufung gegen die Entscheidung der Metropolitan Election Commission (FVB) zur Feststellung der Ergebnisse der Bürgermeisterwahl ein und führte an, dass ihr Inhalt gegen das Gesetz verstoße, da in 202 Wahllokalen nachweislich gültige Stimmen abgegeben worden seien wurden ebenfalls für ungültig erklärt.

Offiziell: Die Vitézys legen Berufung bei der Metropolitan Election Commission ein

Er machte darauf aufmerksam, dass Alexandra Szentkirályi die Bürgermeisterkandidatin der Fidesz-KDNP war, sie jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist zurücktrat und daher aus der Abstimmung ausgeschlossen wurde. Da es nicht mehr möglich war, neue Stimmzettel auszudrucken, veranlasste das Metropolitan Electoral Office, dass der Name des Kandidaten gestrichen wurde.

Der Berufung zufolge führten einige Wahlbüros die Auslosung nicht auf die gleiche Weise durch, mehrere von ihnen waren unklar, eine leicht verwechselbare Linie deutete auf das Ausscheiden des Kandidaten hin.

Nach der Argumentation von Dávid Vitézy wurde eine große Anzahl von Stimmen abgegeben, bei denen der Wähler für den ausgeschiedenen Kandidaten gestimmt hat und dann, nachdem er dies bemerkt hatte, für einen anderen Kandidaten gestimmt hat, aber laut Gesetz muss die Stimme für den ausgeschiedenen Kandidaten sein als ungültig angesehen.

Der Berufung zufolge hätten die Auszählungsausschüsse in 202 Wahlbezirken in 20 Bezirken solche Stimmzettel rechtswidrig als ungültig eingestuft.

Laut Dávid Vitézy hatten die ungültigen Stimmen und die illegale Praxis der Stimmenauszählung erhebliche Auswirkungen auf das Ergebnis der Wahl, weshalb er beantragte, dass die NVB die Entscheidung der FVB ändert und alle ungültigen Stimmen in allen Wahlbezirken der Bürgermeisterwahl erneut annulliert werden -gezählt.

Vier Delegierte stimmten nicht für die Protokollentscheidung der NVB: Dezső Avarkeszi (Demokratische Koalition), Tamás Fazekas (Partei Dialog für Ungarn), Gergely Gönczi (Momentum-Bewegung) und András Litresits (Ungarische Sozialistische Partei).

Sie verwiesen darauf, dass sie etwas mehr als eine Stunde Zeit gehabt hätten, den Antrag durchzulesen, und ihrer Meinung nach rechtfertige nichts eine „voreilige Bewertung“.

Sie argumentierten, dass es im Interesse aller liege, eine fundierte Entscheidung zu treffen, aber Geschwindigkeit gefährde die Begründetheit der Entscheidung. Sie verwiesen auch darauf, dass die für die Berufung erstellten 202 Wahllokalerklärungen nicht bedeuten, dass der Fehler systematisch sei und eine Neuauszählung aller ungültigen Stimmen daher nicht gerechtfertigt sei.

Den Befürwortern einer Neuauszählung zufolge liegt es jedoch im Interesse aller, dass das endgültige Ergebnis der Bürgermeisterwahl so schnell wie möglich feststeht.

MTI

Titelbild: Attila Nagy, Präsident des Nationalen Wahlbüros (NVI)
Quelle: MTI/Lajos Soós