Diejenigen Eltern, die auf dem Land leben und in den Beruf zurückkehren und deren Kinder ab dem 1. September in die Kita gehen, können erneut Unterstützung für den Kita-Erstattungsbeitrag beantragen, erklärte der Staatssekretär für Familien des Ministeriums für Kultur und Innovation in einem hochgeladenen Video seine Facebook-Seite.

Das betonte Zsófia Koncz

Erstmals kann die Förderung auch von Eltern in Anspruch genommen werden, die ihre Kinder in einem kommunalen Kindergarten unterbringen.

Der Staatssekretär erinnerte daran, dass die Unterstützung fortgesetzt werde

Anspruchsberechtigt sind Eltern, deren Kinder einen Mini-Kindergarten, eine familiäre oder betriebliche Kindertagesstätte besuchen oder eine Kindertagesstätte nutzen.

Der Zuschussantrag könne auf der Website der ungarischen Staatskasse eingereicht werden, sagte er und wies darauf hin, dass der nicht rückzahlbare Zuschuss den Bedingungen der Europäischen Union unterliegt

kann von Menschen genutzt werden, die auf dem Land leben.

Zsófia Koncz erklärte, dass sie mit dieser Unterstützung auch dazu beitragen, Familie und Beruf in Einklang zu bringen.

MTI

Foto: Tibor Illyés / MTI